Habt ihr euch schon jemals gefragt, wie man am besten ein Produkt auf den Markt bringen kann? Oft reicht eine gute Idee alleine nicht aus, der Umsetzung bedarf es an einem gewissen Know-How. Sebastian Herz von Zignify holt euch genau hier ab, denn sein Sourcing-Unternehmen ist unter anderem dafür zuständig nach geeigneten Hersteller:innen für Verkäufer:innen zu suchen. Das Prinzip von Zignifys Sourcing-Strategie ist einfach wie genial – Hersteller:innen und Lieferant:innen aus aller Welt werden mithilfe eines globalen Netzwerks verglichen, um letztendlich die beste Qualität und den marktbesten Einkaufspreis bieten zu können. Warum Sebastian unter E-Commercelern auch als „The Connector“ bekannt ist und wie genau das Prinzip seiner Sourcing-Strategie funktioniert, erzählt er unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der aktuellen Folge von Thanks for Shopping.

Sebastian war als Diplomingenieur in der Elektrotechnik insgesamt 12 Jahre in der Industrieautomatisierung tätig. Der Gründer der Sourcing Company Zignify hat unter anderem seine internationalen Erfahrungen in den Vereinigten Staaten, China und Singapur gesammelt. Zu dem Konzept von Zignify sagt Sebastian: „The real money is made in purchasing“. Wie er das meint und was genau dahintersteckt, erklärt er uns in der neuen Folge von Thanks for Shopping.

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Woran denkt man als Online-Händler:in wenn man das Wort Zoll hört? Der oft negativ behaftete Begriff lässt Händler:innen zumeist an Auflagen und Verpflichtungen denken. Das Zollrecht ist insbesondere für internationale Importe und Exporte das ausschlaggebende Regelwerk. „In der EU ist das Zollrecht harmonisiert, das heißt in allen Ländern gelten die gleichen Regeln […] Man kann aber vieles nicht verallgemeinern, die Grundlagen sind gleich, aber man muss sich jeden Händler und jeden Shop einzeln ansehen: was importierst du, was exportierst du, mit welchen Ländern handelst du, was für einen Warenkreis hast du?“, meint Zollexperte Markus Bitzer und geht unter anderem genau diesen Fragen gemeinsam mit unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der neuen Folge von Thanks for Shopping auf den Grund.

Markus ist ehemaliger Flugzeugmechaniker und hat die Ausbildung zum Zollfahnder für das Zollkriminalamt abgeschlossen. Der Fokus seiner Ermittlungen galt dem Bereich Ausfuhrkontrolle, doch ermittelte er unter anderem auch in den Bereichen Rauschgift, Geldwäsche und Importverstöße. Seine persönliche Entscheidung nicht mehr als Zollfahnder aktiv zu sein und sich stattdessen als Berater für Unternehmen im Zollverkehr einzusetzen, hat er uns auch im fynax-Interview erzählt.

„Der Zoll hat sich über die Jahre weiterentwickelt und wir passten nicht mehr zueinander. Ich wollte mehr Chancengleichheit und berate jetzt Unternehmen bevor es zu Problemen kommt“, erklärt Markus, der den Zoll letztendlich als Finanzbehörde einordnet, die zwar kontrolliert aber keine aktive Hilfestellung leistet. In der neuen Folge von Thanks for Shopping erzählt er uns von seiner Arbeit als Zollfahnder, seinem Sinneswandel und liefert wichtige Insights hinsichtlich der Zollangelegenheiten von Online-Händler:innen.


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  • Im Interview mit fynax zeigt Dr. Diana Taubert die Parallelen der E-Commerce-Branche sowie der Gründer:innenszene auf und erklärt, worauf es bei einem Markenlaunch ankommt.
  • Dr. Diana Taubert ist Geschäftsführerin der ETL IP Patent -und Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie ist deutsche und europäische Patent-, Marken- und Designanwältin.

In unserer Konsumgesellschaft ist die Produktvielfalt für Kund:innen nahezu unendlich – man denke nur an Nespresso, Tchibo, Melitta oder Eduscho. Unternehmen konkurrieren damit um ähnliche Märkte, weshalb der wesentliche Unterschied in der Marke selbst als im Produkt liegt. Auch deshalb gehört das Branding zum wichtigsten Faktor, der über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens entscheidet. Um ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, brauchst du also eine starke Marke, die konsistent und relevant ist und deine Kund:innen emotional anspricht und bindet.


Diana, in deiner Funktion als Geschäftsführerin der ETL IP Patent – und Rechtsanwaltsgesellschaft setzt du dich intensiv mit dem Marken- und Patentrecht auseinander. Was genau ist eigentlich eine Marke?

Eine Marke kann neben dem rein rechtlichen Aspekt ganz unterschiedlich definiert werden. Rein rechtlich ist eine Marke ein Begriff oder Zeichen, das die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und sie für den Verbraucher von denen der Konkurrenz unterscheidet. Das heißt, eine gute Marke ist eine einzigartige und besondere Marke. Und besonders ist das, was Kunden wahrnehmen und sich einprägen. Damit sich eine Marke von anderen abhebt, muss sie sich möglichst deutlich von anderen Marken in derselben Kategorie unterscheiden. Doch je voller der Markt ist, desto schwieriger ist es, Einzigartigkeit zu schaffen. Unternehmen konkurrieren um ähnliche Märkte und deshalb liegt der Unterschied häufig eher in der Marke als im Produkt selbst.

Gestaltet sich bei so einer weitreichenden Definition einer Marke das Schutzrecht als schwierig? Auf was muss man besonders achten, bzw. was kann man schützen?

Eine Marke ist nur eines der vielen Schutzrechte: Man kann ästhetische Formen, also das Design, schützen. Gegenstände, chemische Erzeugnisse, Verfahren und Verwendungen gehören hingegen zum Patentrecht. Im Markenrecht gibt es die sogenannte Herkunftsfunktion. Das bedeutet, dass man eine Marke mit einem Unternehmen und dessen Produkt oder Dienstleistung verknüpft und es von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft unterscheiden kann. Die Marke ist damit eine Art Unternehmensbotschafterin, denn sie verknüpft das Alleinstellungsmerkmal bzw. die sogenannten „Unique Selling Points“ bei den Verbrauchern mit dem Unternehmen. Die Merkmale des Unternehmens sind damit fest in den Köpfen der Kunden verankert und werden abgerufen, sobald sie der Marke gegenübertreten. Das ist die Marke.

Kannst du uns die unterschiedlichen Bereiche des Markenrechts beschreiben?

In der Regel unterscheidet man im Markenschutzrecht vor allem zwischen Wortmarke und Bildmarke. Besonderer Fokus gilt hierbei der Wortmarke, denn eine solche kann immer ausgestaltet werden ohne aus dem Schutzbereich herauszufallen. Nur der Wortbestandteil der jeweiligen Marke muss als Nukleus bestehen bleiben. Eine Bildmarke hingegen weist keinen Wortbestandteil auf und ist beispielsweise das Logo eines Unternehmens. Daneben gibt es auch die sogenannte Wortbild-Marke, also eine Kombination aus Wort und Bild, in welchem der Begriff im Zentrum steht und das Logodesign außen herum zu sehen ist.

Aber exotischere Markenformen, wie Farbmarken, Geruchsmarken, Geräuschmarken und 3D-Marken sind möglich. Die Sparkasse ist rot, Langenscheidt ist gelb, Telekom ist magentafarben, Nivea blau. Diese Farbnoten sind alle rechtlich geschützt, das bedeutet, dass andere Hersteller in derselben Branche dieselbe Farbe in ihrer Produktbewerbung nicht benutzen dürfen.

Könntest du näher auf den Prozess eingehen: Ich habe zum Beispiel ein Produkt und will es schützen lassen: Wie genau läuft das ab?

Hier gibt es mehrere Schritte. Sinnvoll ist eine vorangestellte Markenrecherche, um Korrelationen und Kollisionen mit anderen Marken zu vermeiden. Diese erfolgt durch Initiative des Anmelders allein oder durch Beauftragung eines entsprechenden Dienstleisters, denn das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht, ob deine Marke schon existiert. Nun könnte man sich natürlich fragen, wer das überhaupt nachprüft und kontrolliert. Klar, ein Anwalt zum Beispiel, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Aber die Faustregel im Markenrecht besagt: Der Markt ist selbst-regulierend. Das bedeutet also, dass der Markt Überschneidungen und ähnliche Sachverhalte eigenständig regelt und reguliert. Wenn man sich also von anderen Marken gestört fühlt, dann muss man selbst aktiv werden und dagegen vorgehen, andernfalls bleiben Markenüberschneidungen einfach bestehen. Das eingangs erwähnte Deutsche Patent- und Markenamt überprüft neben formalen Anforderungen nur die absoluten Schutzhindernisse bzw. Eintragungshindernisse der Marken auf Anstößigkeit und vor allem auf beschreibenden Charakter. So kann man zum Beispiel nicht „Milch“ als Wortmarke für das Produkt Milch anmelden, denn dann würde es keinem der Hersteller mehr erlaubt sein, Milch auf deren Packung zu schreiben.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass du mit bereits bestehenden Marken korrelierst oder kollidierst und genau deswegen ist die Markenrecherche das A und O – nur weil eine Marke eingetragen wird, heißt das nicht zwangsläufig, dass du das Recht hast diese auch zu verwenden. Vielmehr können ältere Markenrechte bestehen, die der Verwendung entgegenstehen können. Daher ist eine Markenrecherche und eine qualifizierte Einschätzung des Ergebnisses vor der Verwendung einer Marke ratsam.

Du hast auch über den sogenannten „relativen Schutz“ gesprochen. Könntest du diese Besonderheit im Markenrecht erläutern?

Relativer Markenschutz ist immer in Bezug auf etwas anderes zu lesen, also in Bezug auf sogenannte „ältere Rechte“, das sind Rechte an der Nutzung eines Zeichens, die vor der eigenen Nutzung oder Anmeldung entstanden sind. Das müssen nicht immer eingetragene Marken sein. Ein älteres Recht kann beispielsweise auch durch eine frühere Eintragung einer Firma ins Handelsregister entstanden sein.

Im Markenrecht geht es immer um Ähnlichkeit und nicht nur um Identität. Wichtig ist, wie die Marke auf die Verbraucher wirkt und wie Verbraucher diese wahrnehmen. Ist die Ähnlichkeit so hoch, dass sie die Marke mit einer anderen Marke verwechseln könnten, dann könnte das eine Markenverletzung darstellen und fällt dementsprechend in das relative Schutzverfahren. Dabei ist irrelevant, ob man zwei Marken nebeneinander hält. Bei der „Ähnlichkeit“ geht es eben auch um das, was die Kunden mit einer Marke assoziieren. Auch hier prüft allerdings der Markt selbst und nicht das Amt.

Ein Beispiel ist die Wortmarke „Focus“. Sofort assoziiert man damit die Zeitschrift, doch gibt es auch den Begriff Focus für PkW des Herstellers Ford als eingetragene Marke. Die Begriffe sind identisch. Dennoch kollidieren die Marken nicht miteinander, da sie für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen verwendet werden und somit in diesem Bereich unähnlich sind. Anders wäre die Situation möglicherweise zu beurteilen, wenn es zum Beispiel zu der Produktion eines E-Bikes mit dem Namen Focus käme: Ein E-Bike ist ebenfalls ein mit einem Elektromotor angetriebenes Fortbewegungsmittel. Hier könnte es unter Umständen zu einem Markenstreit zwischen dem Inhaber der Marke Focus für PkW und dem eBike-Produzenten kommen.

Was passiert, wenn ich die Rechte meiner Mitbewerber:innen verletze? Welche Konsequenzen kommen auf mich zu?

Die Frage ist immer, wie der Markenschutz durchgesetzt wird. Eine eingetragene Marke ist nicht für immer geschützt: wird eine Marke fünf Jahre nicht genutzt, dann verfällt sie im Register. In einem Szenario, in dem sich ein Akteur verletzt fühlt, verfasst er in der Regel eine Abmahnung, also ein Schreiben, das auf die Markenüberkollision hinweist und den anderen zur Unterlassung auffordert. Dies leitet häufig zunächst außergerichtliche Einigungsversuche ab, in denen sich die Parteien gegeneinander versuchen abzugrenzen und eine dahingehende Vereinbarung zu unterzeichnen. Wenn dies scheitert, entscheiden nach der Einreichung einer Klage die Gerichte.

Was würdest du unseren Online-Händler:innen im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung empfehlen?

Das Problem ist oft, dass sich Gründer nicht mit dem Markenrecht befassen. Sie haben sich einen Namen und eine Marke ausgedacht, fahren die Marketing-Trommel hoch und wissen, dass sie ihre eigene Marke nicht wissentlich kopiert haben. Dennoch kommt es häufig zu ähnlichen Marken auf demselben Gebiet. Zum einen, weil häufig bewusst ein beschreibender Aspekt gewünscht ist, damit der Nutzer gleich weiß, worum es geht, zum anderen wegen Modeerscheinungen, die auch bei der Wortwahl oder dem Design eine Rolle spielen.

Und genau das ist das Gefährliche – insbesondere im E-Commerce: es herrscht Gründerszene-Spirit und der Markt ist schnelllebig. In dieser Branche generierst du sofort eine Sichtbarkeit und bist zusätzlich nicht nur regional aktiv und sichtbar, sondern dein Handel findet online statt – also mehr oder weniger grenzenlos. Das bedeutet, dass sich Wettbewerber im kompletten E-Commerce-Kosmos gestört fühlen können. Im Worst-Case-Szenario erweist du deinen Mitkonkurrenten damit sogar einen Gefallen, denn wenn dir die Nutzung der Domain, deines Logos oder deines Begriffs verboten wird, musst du von vorne anfangen. Du generierst dabei aber gleichzeitig einen besseren Traffic für deinen Konkurrenten. Es kann allerdings auch passieren, dass du nach Jahren der Inaktivität im Internet weiterhin existierst und damit verantwortlich bist für eine Verletzung.

Ich bin E-Commerce-Händler:in und will ein Produkt verkaufen und deswegen meine Marke eintragen lassen. Ab wann ist es sinnvoll?

Das ist schwierig zu sagen. Wichtig ist die Markenrecherche, um das Risiko einer Verletzung der Rechte anderer zu kennen.

Marketing erfolgt zu einem Großteil über die Marke. Um starkes Marketing zu betreiben, ist eine starke Marke sinnvoll. Und diese ist nicht beschreibend und eingetragen.

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Wie kreiert man ein modernes und gleichzeitig zeitloses Konzept für die eigene Brand? „Es war für uns ganz wichtig, dass neben Produktqualität, auch das Thema positive Emotion, joyful beauty routines und die Identifikation unserer Kunden mit der Marke und etwas Positivem im Vordergrund steht“, erklärt Co-Gründerin Kristina Rasmussen von The Heart Company unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der neuen Folge von Thanks for Shopping.

 „Love and kindness in a bottle“ – mit diesem Konzept in Herzform startete Kristina zusammen mit Imke Norden 2019 ihr Unternehmen. Ihre Beauty-Produkte und Parfums definieren sie selbst als Selbstbewusstseins-Booster, die Positivität und Freundlichkeit ausstrahlen sollen. Wie genau das gelingt, warum ein moderner und zeitloser Ansatz im Rahmen von Krisenzeiten so wichtig ist und welche Zielgruppe die Parfumlinie anspricht, erzählt uns Kristina in dieser Episode.

Kristina kommt eigentlich aus dem HR- und Kommunikationsberatungsbereich der Medien- und Unterhaltungsbranche. In ihren vielen Stationen hat sie unter anderem an verschiedenen Standorten in Deutschland und in New York City gelebt und gearbeitet. Neben ihrer aktiven Rolle als Co-Gründerin von The Heart Company, spezialisiert sie sich in ihrem Career-Coaching außerdem auf die Zielgruppe der Millennials und bringt eine große Expertise mit, wenn es um die Bespielung ihrer Produkte im sogenannten „American Way“ geht.

Die Gründung ihres Unternehmens ohne Fremdkapital, mit einer Parfumlinie in einem übersättigten Markt, der von Big Playern wie Chanel, Yves Saint Laurent oder Hugo Boss bestimmt wird, ist alles andere als selbstverständlich. Umso wichtiger, ist es zu verstehen, was das Erfolgsrezept für Kristina und Imke ist. The Heart Company steht für Happiness, Kindness, Love und Positivity. Kristina und Imke haben es sich zum Ziel gesetzt, diese Botschaft in allem was Sie machen wiederzugeben – vom Packaging, über das Design bis hin zur Kund:innen-Experience. In der neuen Folge von Thanks for Shopping geht Kristina auf das Geschäftsmodell, ihre Zusammenarbeit mit Givaudan und auf den sozialen Mehrwert ihrer Parfumlinie ein.


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© fizkes via iStock

Die E-Commerce Branche hat sich zu einer zentralen Säule im Handel entwickelt: Allein in Deutschland werden für dieses Jahr Umsatzzahlen in Höhe von 122 Milliarden Euro geschätzt. Mit einer jährlich erwarteten Umsatzwachstumsrate von 8,13 %, gehen Expert:innen von einem Marktvolumen von circa 167 Milliarden Euro im Jahr 2027 aus. Doch was macht ein erfolgreiches E-Commerce-Business aus? Worauf muss besonders geachtet werden im Aufbau und der Weiterentwicklung eines Onlineshops? Im E-Commerce-Kosmos gilt eine erfolgreiche Strategie für eine funktionierende und nachhaltige Kund:innenakquise als A und O. Es gilt dabei einen methodischen Weg zu finden, um Kund:innen nachhaltig für dein Unternehmen zu gewinnen. Wie das gelingen kann und auf welche fünf Faktoren man besonders achten sollte, erklären wir euch hier im fynax-Blog.

1. Implementierung einer nachhaltigen Strategie

Im Vorfeld solltest du darauf achten, in eine nachhaltige Kund:innengewinnungsstrategie zu investieren. Es gibt mehrere alternative Formen, auf die man zurückgreifen kann, doch als Faustregel sollte die ausgewählte Strategie regelmäßige Inhalte produzieren und so nachhaltig, organischen Traffic generieren. Ein Beispiel ist die Erstellung eines Blogs, der regelmäßig mit Inhalten gefüttert werden kann. Werbekampagnen dagegen sind meist zeitlich begrenzt und daher nicht nachhaltig, können jedoch trotzdem gut als Booster für eine Kund:innenbindungsstrategie herangezogen werden. Ein diversifizierter Ansatz oder ein Mix der verschiedenen Möglichkeiten zur Kund:innenakquise bieten sich immer an.

2. Fokus auf deinen Zielmarkt und deine Zielgruppe

Eine erfolgreiche Kund:innenakquise sollte auf die entsprechende Zielgruppe und den entsprechenden Zielmarkt gerichtet sein, um erfolgreich zu sein. Eine wahllose Marketingstrategie, die jeden anspricht, könnte dazu führen, dass sie niemanden anspricht. Daher ist es wichtig im Vorfeld bereits eine detaillierte Marktrecherche zu betreiben und so seine Ziel- und Altersgruppen zu definieren. Auf diese Weise  kann man sich als Online-Händler:in  besser auf die Bedürfnisse und Vorlieben der jeweiligen Zielgruppe einlassen und somit den Prozess der Kund:innenakquise entscheidend verbessern. „Gen Z“ etwa ist sehr Video- und Social-Media-affin, das heißt, dass bei dieser Zielgruppe eine Social-Media-Kampagne bzw. der regelmäßige Upload von Kurzvideos als sehr erfolgsversprechend eingeordnet werden kann. Im Umkehrschluss dazu muss allerdings bei der Zielgruppe der Boomer oder Millennials möglicherweise eine andere Strategie gefahren werden.

3. Einplanung von Flexibilität

Dein Strategieplan der Kund:innenakquise sollte im besten Fall adaptiv und flexibel gestaltet werden, um so auf Verhaltensänderungen der Kund:innen oder etwaige Markttrends schnell reagieren und sich ggf. schnell anpassen zu können. Zum Beispiel können wir seit der Covid-Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der erhöhten Inflationsrate feststellen, dass Kund:innen in Krisenzeiten ein eher zurückhaltendes Kaufverhalten an den Tag legen. Die Reaktion deiner Akquise sollte diese Ängste ernst nehmen und Mechanismen finden, Kund:innen die Zurückhaltung zu nehmen – beispielsweise durch einen exzellenten und persönlichen Kund:innenservice, sowie durch eine langjährige Garantie auf deine Produkte.

4. Diversifizierung deines Ansatzes

Ein diversifizierter Strategieansatz führt zu größeren Chancen der Kund:innenakquise und damit zu einer größeren Leadsgenerierung. Omnichannel-Funktionen, diverse und flexible Bezahlmethoden, sowie Spezialangebote für deine Zielgruppe oder effektive Werbekampagnen helfen dir und deinem Shop dabei, den Kund:innen ein reiches Spektrum an Möglichkeiten für Engagement zu bieten.

5. Customer Lifetime Value

Der Customer Lifetime Value ist ein Messwert in der Marktforschung, der den geschätzten Nettogewinn deines Kunden/deiner Kundinnen analysiert. In der Erhebung wird der Nettoertrag deiner Kund:innen auf ihre ungefähre Lebenszeit hochgerechnet und liefert dir wertvolle Erkenntnisse bezüglich der Langlebigkeit deines E-Businesses. Mithilfe von Business-Komplettlösungen können diese Zahlen errechnet werden und dir aufzeigen, welche Kund:innen dir einen erhöhten Umsatz bieten. In der Regel stellen Kund:innen mit einem hohen CLV-Wert, die teurer in der Akquise sind, einen nachhaltigeren Wertefaktor durch Empfehlungen, Connections und einen erhöhten Umsatz dar.  


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Facebook, Instagram, TikTok – immer mehr E-Commerce Unternehmen bauen ihre Social-Media-Präsenz auf den entsprechenden Kanälen aus, um ihre Reichweite und Sichtbarkeit zu erhöhen. Vor allem im Bereich des Marketings sind Social-Ads inzwischen nicht mehr wegzudenken. Genau an dieser Schnittstelle knüpft auch Lukas Kintzel, Mitbegründer der WhiteLion Agency an und fokussiert sich mit seinem Team unter anderem auf die Beratung von E-Commerce Unternehmen und deren Wachstumssteigerung. Wie WhiteLion eine ganzheitliche All-in-one-Lösung bietet, die Schnittstelle zwischen Beratung und Umsetzung darstellt und vor welchen großen Herausforderungen die WhiteLion Agency aktuell steht, erklärt Lukas unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der ersten Folge der dritten Staffel von Thanks for Shopping.

Vor seiner aktuellen Position als Mitbegründer der Social-Ads-Agentur WhiteLion war Lukas Kintzel vor allem als erfolgreicher E-Sport Player in Deutschland bekannt. Den Switch in die Welt des E-Commerce startete er bereits als Jugendlicher über seinen ersten Shopify-Merchandise-Store, über den er gebrandete Unterwäsche verkaufte. „Ich brauchte ein neues Spiel! Das war mein Drive, ich brauchte eine neue Herausforderung und ein neues Spiel mit höherem Potential,“ erklärt der ehemalige E-Sport Player.

WhiteLion bietet E-Commerce Unternehmen eine ganzheitliche All-in-one-Lösung, vereint Beratung und Umsetzung und unterstützt Unternehmen mit Social Ads in ihrem Wachstumsaufbau. Für Lukas ist vor allem das persönliche Consulting von über 300 betreuten Marken, Hauptbestandteil seiner hybriden Erfolgsstrategie. In der neuen Folge von Thanks for Shopping geht er auf das Geschäftsmodell und auf die geplante Expansion der Agentur ein.


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© Andrey Mitrofanov via iStock

Erst gekauft und schon wieder entsorgt – vom Mobiltelefon über den Drucker bis zum Fernseher: Wo viel gekauft wird, gibt es auch viel Müll, vor allem Elektromüll. Das Problem: oft ist eine Reparatur umständlich oder nicht möglich. Von dieser Wegwerfkultur will die Europäische Union weg und plant das Reparieren von Geräten für Verbraucher:innen leichter zu gestalten und so gleichzeitig 18,5 Mio. Tonnen Treibhausgase und 3 Mio. Tonnen Müll in 15 Jahren zu vermeiden.


Recht auf Reparatur: Kommission führt neue Verbraucher:innenrechte für einfache Reparaturen ein

Wer kennt das nicht: Das Bad steht unter Wasser, weil die Waschmaschine kaputtgegangen ist. Die Diagnose der/des Techniker/in: Eine Reparatur lohne sich nicht, lieber eine Neue besorgen, denn zusätzlich seien diese deutlich energiesparender. Doch weggeworfene Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren und können meist auch noch repariert werden. Jährlich entstehen so rund 35 Mio. Tonnen unnötiger Abfall, 30 Mio. Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU, wie die kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeigt. 

Die EU plant schon seit längerer Zeit Verbraucher:innen aus dieser Misere zu befreien und will ihnen über die jetzt schon geltenden Gewährleistungsrechte hinaus ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Hand geben. Der Vorschlag der EU-Kommission soll ebenfalls die Ziele des European Green Deals unterstützen.

Anreize für eine Reparatur

  • Für Verbraucher:innen soll es einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, anstatt sie ersetzen zu lassen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist.
  • Damit will der EU-Gesetzgeber eine höhere Nachfrage für den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig für Hersteller:innen und Verkäufer:innen Anreize schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Sind Produkte nach dem EU-Recht technisch reparierbar, so sollen Verbraucher:innen einen Anspruch gegenüber den Hersteller:innen haben, das Gerät reparieren zu lassen. 
  • Hersteller:innen unterliegen der Informationspflicht und müssen Verbraucher:innen unterrichten, welche Produkte sie eigenständig reparieren müssen.
  • Matchmaking-Reparaturplattform im Internet: Weiterhin soll eine Plattform Verbraucher:innen die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von überholten Geräten in der Region erleichtern und damit die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöht werden.
  • Europäisches Formular für Reparaturinformationen: Reparaturbetriebe müssen ein europäisches Formular für Reparaturinformationen bereitstellen, das Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schafft sowie Verbraucher:innen den Vergleich von Reparaturangeboten erleichtert.
  • Europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen: Verbraucher:innen soll dabei geholfen werden, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. 

Aus dem Parlament, das bereits wiederholt ein Recht auf Reparatur gefordert hatte, kam Zuspruch zu dem Vorschlag, wie der Spiegel berichtet. Der Kommissionsvorschlag muss neben dem Europäischen Parlament und auch vom Rat angenommen werden.

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© via William_Potter

Eine neue Initiative des Rates der Europäischen Union sieht Änderungen im bestehenden Widerrufsrecht vor: So sollen Online-Händler:innen unter anderem dazu verpflichtet werden, in Zukunft bei jeder Bestellung einen Widerrufsbutton anzubieten. Wie der E-Commerce Verband darauf reagiert und was sich der Rat der Europäischen Union von einer Umsetzung verspricht, liest du hier im fynax-Blog.

Die neue vorgeschlagene Initiative zielt auf einen verbesserten Verbraucher:innenschutz im digitalen Umfeld ab. Verbraucher:innen sollen durch die Einführung eines Widerrufrechtsbuttons transparenter auf die Möglichkeiten eines Rücktritts aus dem Kaufvertrag hingewiesen werden. Ihre Rechte sollen damit gestärkt werden. Gleichzeitig verspricht sich der Rat der Europäischen Union eine Verringerung von unnötigen Belastungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister:innen im gesamten Binnenmarkt und eine transparentere Kommunikation mit den Verbraucher:innen, wie aus dem Richtlinienentwurf 2022/0147 hervorgeht. Dabei soll der Widerruf bzw. der Rücktritt aus dem Kaufvertrag nur unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer über den Widerrufsbutton möglich gemacht werden.

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Soviel erst mal zur Theorie. Doch wie sieht die Sache in der Praxis für Online-Händler:innen aus? Kritik wird vor allem vonseiten des E-Commerce Verbands bevh laut. So kritisieren Vertreter:innen, dass pauschale Gesetzesänderungen den Prozess des Widerrufs zusätzlich verkomplizieren, statt ihn zu vereinfachen. Auch die Handhabung mit Teilbestellungen bzw. Teilwiderrufen sei nicht ausreichend geregelt, wie aus dem Statement des E-Commerce Verbands hervorgeht, denn Teilwiderrufe sind so nicht möglich, entweder alle Artikel einer Bestellung werden storniert oder aber keiner.

Es solle reguliert werden, was bislang kein Problem war, mahnt auch Alien Mulyk, bevh-Leiterin der Public Affairs Abteilung Europa. „Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Der Widerruf von Bestellungen wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Rat der Europäischen Union mit der Kritik des Verbands der Online-Händler:innen umgeht, ob neue Richtlinien eingeführt werden oder die Initiative doch noch einmal angepasst wird. Sicher ist, dass das Widerrufsrecht im Online-Handel auch in naher Zukunft noch ein durchaus wichtiges Themengebiet im Verbraucherschutz sein wird.


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© Kwangmoozaa via iStock

Die E-Commerce-Branche ist inzwischen generationenübergreifend bekannt und beliebt. Ob Big Market Places wie Amazon, Galaxus und eBay, oder Webshops deiner Lieblingseinkaufsläden wie H&M oder Zara – noch immer von einem Trend zu sprechen wäre 2023 wohl eine Untertreibung. Ganz im Gegenteil sind Onlineshops inzwischen eine Überlebensstrategie für Händler:innen, vor allem im Zuge der Corona-Pandemie sah sich auch der stationäre Handel mehr und mehr dazu gezwungen sich anzupassen. Was die Online-Branche so attraktiv macht und warum immer mehr Unternehmen und Händler:innen ihre Online-Präsenz ausbauen, erfährst du in der neuesten Ausgabe unseres fynax-Blogs.

Digitalisierung als Chance für den stationären Handel?

Der stationäre Handel steht vor allem im Zuge der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen, denn gestiegene Kund:innenerwartungen und ein verstärkter Wettbewerb mit der E-Commerce-Branche setzen dem Einzelhandel zu, doch bietet diese Entwicklung auch durchaus Chancen zur Weiterentwicklung des eigenen Geschäfts.

Die Kund:innen kaufen vermehrt aus der Bequemlichkeit des eigenen Heims online ein, wünschen sich aber trotzdem ein personalisiertes digitales Einkaufserlebnis und einen qualitativ-hochwertigen Kundenservice. Warum digitale Abläufe auch den stationären Einzelhandel entlasten können und dazu beitragen können, ein hybrides Verkaufsmodell zu etablieren, fassen wir hier für euch zusammen.

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Die Vorteile eines Online-Shops

Was macht den E-Commerce so attraktiv? Ein großer Pluspunkt des Online-Shops dürfte der vergleichsweise simple Einstieg ins E-Business sein. Denn E-Commerce ist auch mit kleinerem Budget möglich, das heißt auch Start-Ups oder kleinen Unternehmen ist die Chance geboten, ohne große Hindernisse durchzustarten. Das liegt vor allem daran, dass Online-Shops keine Ladenmiete zahlen müssen, automatisierte Abrechnungen möglich sind und man bequem, also zeit- und ortsungebunden verkaufen kann.

Einen weiteren Pluspunkt stellen auch die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Webshops dar. Im Gegensatz zum stationären Handel ist der Webshop nicht an Öffnungszeiten oder seine Location gebunden und damit 24/7 für die Kund:innen verfügbar. Bestellungen können online, jederzeit und von überall aufgegeben werden. Online-Händler:innen können damit beispielsweise auch von den Möglichkeiten des internationalen Handels profitieren und sich damit eines größeren Absatzmarktes bedienen – vorausgesetzt, sie verfügen über die erforderliche Logistik.

Wirtschaftlich betrachtet macht sich vor allem die Einsparung der Personalkosten bemerkbar: Ein Online-Shop und automatisierte Abrechnungsprozesse sind nicht auf Personal angewiesen, sondern funktionieren digital.

Wie nutzt man den Webshop effektiv?

Der eigene Webshop kann schnell und einfach mit der entsprechenden Software konfiguriert werden. Durch die Möglichkeit des automatisierten Verkaufsprozesses und flexiblen Verkaufsstrategien kann der Absatz erheblich gesteigert werden. Vor allem die digitale und crossmediale Nutzung der verschiedenen Kanäle, wie zum Beispiel der Verkauf und die Bewerbung über Social Media erleichtert den Verkaufsprozess zusätzlich.

Nicht zu unterschätzen sind außerdem die effektive Nutzung von Analysetools oder Business Intelligence Lösungen, die es Online-Händler:innen ermöglichen ihre Alters- und Zielgruppen besser zu identifizieren, Konsument:innen und deren Kaufverhalten besser zu verstehen und zu prüfen, ob beispielswiese durchgeführte Werbeaktionen und Kampagnen greifen oder nicht.

Der Online-Shop: nur Vorteile?

Die Vorteile eines Online-Shops liegen auf der Hand, doch ist das die ganze Story? Nicht ganz! Es gibt durchaus auch Risikofaktoren in der E-Commerce-Branche, die von Händler:innen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Der Handel im E-Commerce erfordert eine Online-Marketingexpertise. Nur eine gezielte SEO-optimierte Werbung kann auf den entsprechenden Social-Media-Kanälen deine Zielgruppe erreichen und damit deine Reichweite erhöhen. Doch auch hier ist das Ganze nicht so einfach, wie es sich anhört: Der Einstieg in den Online-Handel gestaltet sich zwar relativ einfach, dennoch ist die Konkurrenz auf dem Markt hoch. Als Online-Händler:in solltest du vesuchen ein Alleinstellungsmerkmal zu haben, um dich von der Masse abzuheben.

Die aktuelle Lieferkettenproblematik zeigt außerdem auf, wie sehr die Online-Branche von einer funktionierenden Logistik lebt. Lagermöglichkeiten der eigenen Ware oder eben funktionierende Lieferketten beim Dropshipping sind entscheidende Faktoren für Online-Händler:innen weltweit.

Außerdem ist es sehr wichtig eine greifende und wirksame Cybersecurity im Online-Shop zu konfigurieren. Im Online-Handel sind die Gefahren des Datenabgriffs deutlich höher als im stationären Handel. Die Datensicherung der Kund:innen und damit der Datenschutz, wie auch die Gewährleistung eines einwandfreien Zahlungssystems und einer lückenlos funktionierenden Logistik sind Risikoquellen, die jede:r Online-Händler:in betreffen.


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Der Umgang Nordirlands gehörte zu den größten Streitpunkten zwischen London und Brüssel bei den Brexit-Verhandlungen. Vergangene Wochen haben beide Seiten das „Rahmenabkommen von Windsor“ und damit eine Einigung verkündet. Wir haben euch die wichtigsten Punkte zusammengetragen.


Der britischer Premierminister Rishi Sunak hat das geschafft, was seine Amtsvorgänger:innen nicht vermochten: Großbritannien und die Europäische Union haben im jahrelangen Streit über die Brexit-Regeln für Nordirland eine Einigung erzielt. Konkret wird durch das neue Rahmenabkommen das bisherige Nordirland-Protokoll entscheidend verändert und soll den Warenverkehr auf den britischen Inseln erleichtern, wie EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und der britische Premierminister Sunak auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Windsor erklärten.

Was ist das Nordirland-Protkoll?

Das Protokoll zu Irland/Nordirland wurde als integraler Bestandteil des Austrittsabkommens von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam beschlossen und ratifiziert. Es war einer der strittigen Fragen hinsichtlich der Beziehungen zwischen Brüssel und London – dabei hatte es das Ziel, Komplikationen in Nordirland nach dem Austritt zu verhindern, Frieden sowie Stabilität im Land zu wahren und gleichzeitig die Integrität des EU-Binnenmarkts aufrechtzuerhalten.

Durch den Brexit hat Großbritannien auch die Zollunion und den Binnenmarkt verlassen, es musste also eine Zollgrenze her. Diese würde dann aber logischerweise zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland verlaufen. Allerdings untersagt das sogenannte “Karfreitagsabkommen” eine harte Grenze auf der irischen Insel.

Also wurden spezielle Regeln für Nordirland im sogenannten Nordirland-Protokoll festgelegt. Dieses sieht vor, dass die Zollgrenze zwischen Großbritannien und der EU an einer imaginären Grenze verläuft, die in der Irischen See liegt. De facto finden diese Kontrollen in den Häfen statt. Nordirland (anders als England, Schottland und Wales) sollte nämlich weiter den Regeln des europäischen Binnenmarkts folgen, um eine harte Grenze und damit Grenzkontrollen zwischen beiden Ländern zu vermeiden.

Was verändert sich durch den Deal in der Praxis?

Nach dem bisherigen Brexit-Abkommen müssen bestimmte Waren kontrolliert werden, wenn sie von Großbritannien nach Nordirland gelangen. Diese Waren werden bei ihrer Ankunft in den Häfen kontrolliert und können anschließend weiter nach Irland. „Nordirland wird damit zollrechtlich weiter als ein Teil der EU behandelt“, erklärt Zoll- und Außenwirtschaftsexperte Markus Bitzer. „Dies führte zu Problemen des Warenverkehrs zwischen Nordirland und Großbritannien.“

Im Windsor-Abkommen sollen die Waren künftig über zwei Fahrspuren zollrechtlich getrennt werden: Britische Waren, die ausschließlich für Nordirland bestimmt sind, kommen auf die grüne Spur, sodass keine Kontrollen und nur minimaler Papierkram erforderlich sind. Waren, die aus der EU nach GB (oder umgekehrt) transportiert werden, sollen vom Zoll weiterhin in den nordirischen Häfen kontrolliert werden. „Die neue Einigung erleichtert damit den Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien. Aber eben nur zwischen diesen beiden. Der Handel zwischen der EU und Großbritannien wird dadurch nicht beeinflusst. Für den E-Commerce aus der EU bedeutet dies weiterhin genau zu schauen, wo die Kunden sitzen und welchen Transportweg die Waren nehmen“, meint Zollexperte Bitzer.

Nun bleibt es abzuwarten, was in den kommenden Wochen in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der EU und des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Austrittsabkommens beschlossen wird. Außerdem müssen sowohl das britische Parlament, als auch die EU-Staaten der Einigung zustimmen. 

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