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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte am 12. Juli 2023 mit seinem Entwurf für das sogenannte neue Wachstumschancengesetz auf sich aufmerksam. Das ausgearbeitete Steuerpaket sieht dabei eine steuerliche Entlastung von jährlich sechs Milliarden Euro für Unternehmer:innen vor und soll unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessern und für mehr Investitionen sorgen.

Neue Wachstumschancen – um was geht es konkret?

Das neue Steuerpaket sieht insgesamt 50 steuerpolitische Maßnahmen vor, die dabei helfen sollen mehr Spielräume für Investitionen und Innovationen von Unternehmer:innen zu bieten. Außerdem sollen überflüssige Steuerbürokratie abgebaut und dafür eine flächendeckende Digitalisierung angetrieben werden. Im Kernelement des neuen Wachstumschancengesetzes geht es allerdings primär um Prämien für unternehmerische Investitionen im Rahmen des Klimaschutzes. Die Eckpunkte des Entwurfs decken sich nach Aussage des Finanzministeriums mit den Inhalten des Koalitionsvertrags der Ampelregierung. Der finale Entwurf soll demnach Mitte August dem Kabinett vorgelegt werden, ein mögliches Inkrafttreten ist für 2024 vorgesehen.

Die Inhalte des neuen Steuerpakets im Detail

Im Allgemeinen zielen die Maßnahmen darauf ab, Kleinunternehmer:innen von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, ein digitales Spendenregister aufzubauen und eine einfachere Berechnung der Lohnsteuer für Tarifarbeitnehmer:innen anzubieten. Außerdem soll die Erstellung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen im Rahmen der Digitalisierungsbemühungen gesetzlich verpflichtend gemacht werden. Doch um welche Maßnahmen geht es beim Wachstumschancengesetz im Detail? Wir stellen euch die vier wichtigsten Initiativen etwas genauer vor.

1. Investitionsprämien

Laut dem Finanzministerium soll ein schnellerer Umstieg in die Klimaneutralität gefördert werden.  So wird es für Unternehmen, die ihre Energie- und Ressourceneffizienz im Rahmen eines vorgegebenen Energiesparkonzepts verbessern wollen, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz geben: Bis zum Jahr 2027 sollen Unternehmer:innen, die in diese Maßnahmen im Rahmen des Energiesparkonzepts investieren, unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der getätigten Investitionen zurückerhalten. Der maximale Betrag ist allerdings auf 30 Millionen Euro begrenzt.

2. Forschungsförderungen

Bisher waren nur Personalkosten förderfähig, wenn es um Forschung und Entwicklung ging. Das soll jetzt erweitert werden, um zukünftig auch anteilige Investitionskosten miteinzubeziehen. Insgesamt sollen künftig bis zu 70 Prozent des gesamten Auftragswerts förderfähig sein.

3. Verlustverrechnung

Der Verlustrücktrag ermöglicht es, einen Verlust mit den Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, was dann wiederum zu einer Verringerung der Steuerlast für das Vorjahr führt. Diese Möglichkeit soll nun auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgeweitet werden, während die zuvor temporär erhöhte Betragsgrenze von zehn Millionen Euro nun dauerhaft gelten soll.

Zwischen 2024 und 2027 sollen außerdem Beschränkungen beim Verlustvortrag aufgehoben werden, um somit die Bereitschaft von Unternehmer:innen zu erhöhen, unternehmerische Risiken einzugehen und somit die deutsche Wirtschaft zu unterstützen.

4. Bürokratie

Zusätzlich zu umfangreicheren steuerlichen Erleichterungen plant Lindner, verschiedene bürokratische Hürden abzubauen. Dazu gehören Vereinfachungen bei Meldeverfahren und Buchführungspflichten sowie die elektronische Übermittlung von Daten anstelle von Papierformularen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Prozesse effizienter und digital zu gestalten.

Reaktionen

Die Reaktionen auf Lindners vorgestelltes Steuerpaket fallen bisweilen unterschiedlich aus. So werden die Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes zwar grundsätzlich begrüßt, doch kritisiert Fraktionsvize der Grünen Andreas Audretsch das Wachstumschancengesetz als „pauschale Steuergeschenke ohne Ziel“.

Weitreichende Unterstützung kommt allerdings von Akteur:innen der Wirtschaft, so auch vom Verband des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus: „Hier wird einfach, unbürokratisch und fair in der Breite geholfen, und die mittelständischen Unternehmen werden mit ihren Risiken nicht allein gelassen.“

Es bleibt abzuwarten, ob der Vorstoß Lindners vom Kabinett angenommen wird. Ein erstes Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird aber frühestens ab 2024 prognostiziert.


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fynax auf dem Logistik E-Commerce Camp Bremen

Logistik – einfach nur ein notwendiges Übel im Handel? Viele Online-Händler:innen unterschätzen den Erfolgsfaktor einer gut funktionierenden Logistik im eigenen Unternehmen. Daher ist es umso wichtiger, dieses Erfolgspotential mit best practice-Prozessen zu optimieren. Am 06. Juli versammelten sich Branchen-Expert:innen aus dem Online-Handel beim diesjährigen Logistik E-Commerce Camp in Bremen und gaben bei insgesamt 20 Vorträgen und Intensiv-Workshops auf drei Bühnen wichtigen Input zur Prozessoptimierung. Unter ihnen auch das Experten-Team von fynax um fynax-Leiter Saravanan Sundaram und Zollexperte Markus Bitzer.

Logistik & Versand: Schlüsselthemen bei Online-Händler:innen

Das Programm des LEC war vollgespickt, unter anderem mit Highlight-Vorträgen zur Durchführbarkeit der 4-Tage-Woche in der Logistik, Do´s and Dont´s bei Retourenprozessen und zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl des passenden ERP-Systems. Logistik-Expert:innen wie Fielmann, Hanna Hillnhütter vom Händlerbund und Julius Wegmann von Fiege gaben außerdem wichtigen Input zu Fulfillment, Packaging und rechtlichen Fragen im Rahmen des Versandhandels. Am fynax-Stand wurden dieses Jahr nicht nur E-Commerce-Interessierte von uns beraten, sondern auch zum Thema Warenverkehr & Zoll abgeholt.

fynax gemeinsam mit Zollexperte Markus Bitzer an der „Alten Werft“

Steuerrechtliche Fragen zum Warenverkehr gehen Online-Händler:innen wohl nie aus. Doch in diesem Jahr entschied sich das fynax-Team, im Rahmen des Expertenvortrags zu „Online-Handel & Zoll – alles was du zum grenzüberschreitenden Warenverkehr wissen musst“, auch die Expertise von ehemaligem Thanks-For-Shopping Podcast-Gast und Zoll-Experte Markus Bitzer mit einfließen zu lassen. Neben dem Vortrag zu den Vorteilen einer digitalen Steuerberatung mit Branchenspezialisierung im E-Commerce von Saravanan Sundaram, berichtete Markus Bitzer den Interessierten von zollspezifischen Erfahrungen im Rahmen des grenzüberschreitenden Grenzverkehrs. Die Anwesenden, unter ihnen viele Online-Händler:innen, zeigten ein reges Interesse an der Thematik, was sich an der darauffolgenden Q&A-Fragerunde gut beobachten ließ.


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„Warum gibt es eigentlich keine richtig gute deutsche Zahllösung?“ Mit diesem Grundgedanken hat sich FinTech-Expertin Miriam Wohlfarth bereits früh auseinandergesetzt und es als Mitgründerin von Banxware mit ihrem Unternehmen geschafft, Zahlungsabwicklungen in Online-Plattformen erfolgreich einzubinden. Das Besondere bei Banxware: das Unternehmen bietet außerdem flexible Kreditvergaben an und fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Banken und E-Commerce Plattformen. Die Idee dahinter? „Plattformen wissen, wo der Need ihrer Kunden am höchsten ist!“, erklärt Miriam unseren Podcast-Hosts Saravanan Sundaram und Nadja Müller in der neuen Folge von „Thanks for Shopping“.

Miriam selbst kommt ursprünglich aus der Tourismus- und Reisebranche. Als eine der ersten weiblichen FinTech-Gründerinnen in Deutschland ist sie inzwischen als Geschäftsführerin und Gründerin von RatePAY und Banxware nicht mehr aus der Branche wegzudenken. Als Mitglied des FinTech-Rats des Bundesministeriums für Finanzen blickt Miriam auf knapp 20 Jahre Erfahrung im Bereich Online-Payment zurück.

Banxware ermöglicht durch die nahtlose Integration von Kreditvergaben in Online-Verkaufsplattformen jungen Gründer:innen in der E-Commerce-Branche eine Alternative zur klassischen Kreditvergabe bei der Bank. Wie genau es zur Unternehmensgründung kam, warum Las Vegas eine Rolle spielt und wie Banxware es schafft Finanzdienstleistungen flexibel in Plattformen zu integrieren, darüber sprechen Miriam, Saravanan und Nadja in dieser Episode von „Thanks for Shopping!“.

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Das korrekte Branding ist für den Erfolg deiner Marke als Online-Händler:in ausschlaggebend. Insbesondere mit dem Wandel der Kommunikationskultur der Unternehmen nach außen, lässt sich ein großer Trend hin zu einem werteorientierten Branding mit „purpose“ feststellen. Das weiß auch Danilo Schmidt von Brandible, der es sich nicht nur zur Aufgabe gemacht hat die Marken seiner Kund:innen erfolgreicher zu machen, sondern auch großen Wert auf die nachhaltige Beratung seiner Händler:innen legt. Brandible ist eine Wortzusammensetzung aus „brand and visible“. Danilo erklärt unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der aktuellen Folge von Thanks for Shopping die Philosophie hinter Brandible wie folgt: „Make your brand visible. Wir machen Marken sichtbar und erfolgreich“.

Danilo ist in St. Petersburg geboren, in jungen Jahren nach Dresden gekommen und hat als Student nebenbei Dresdner Christstollen an Touristen verkauft. Nach mehreren Stationen an Universitäten im Ausland kehrte Danilo nach Dresden zurück und kam 2007 auf die Idee seine Dresdner Stollen als personalisierte Geschenkartikel über einen eigenen Online-Shop zu verkaufen. Die Gründung von Brandible liegt jetzt 16 Jahre zurück und das Dresdner Online-Unternehmen bietet inzwischen rund 150.000 Werbeartikel in dessen Shop an.

In dieser Episode erzählt uns Danilo von Brandibles branchenerfahrenen Kund:innenservice, der Herangehensweise an Marketingstrategien und von der fachlichen und strategischen Beratung von über 50.000 Kund:innen in ganz Europa. Brandible konzentriert sich auf die Positionierung und Visibilität von Marken, aber wie genau es damit gelingt Marken noch erfolgreicher zu machen und warum Werbeartikel eben doch mehr als nur Gadgets sind, erfahrt ihr in der heutigen Folge von „Thanks for Shopping.“


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Müssen Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden? Und sind Krypto-Coins ein „Wirtschaftsgut“ im klassischen Sinn? Zu diesen ertragsteuerlichen Fragen bei Krytpo-Assets hat der Bundesfinanzhof am 14. Februar 2023 zum ersten Mal ein Urteil gesprochen. Felix1-Steuerberaterin und Krypto-Expertin Evelyn Klieber skizziert im fynax-Interview, was bei der Versteuerung von Krypto-Coins zu beachten ist und was sich mit dem BFH-Urteil für Online-Händler:innen verändert hat.


Jede:r denkt bei dem Begriff „Krypto“ direkt an Krypto-Coins und digitale Währungen wie Bitcoin oder Ethereum. Das ist aber unvollständig. Wofür steht der Oberbegriff Krypto eigentlich?

Bei Krypto geht es im Wesentlichen um die Blockchain-Technologie. Ein Krypto-Wert besteht meistens aus einem digitalen Werk, dessen Wert fortwährend in einer großen Datenbank festgeschrieben wird. Diese Datenbank oder Programmierung ist uns als sogenannte Blockchain bekannt, denn sie wird durch immer weitere Einträge fortgeführt. Das Besondere an der Blockchain ist, dass diese als eine Art digitales Kassenbuch in einem dezentralisierten Netzwerk funktioniert und die Überprüfung und Genehmigung aller Krypto-Transaktionen ermöglicht. Eine eigenmächtige Änderung der Datenbank ist nicht möglich. Damit stellt die Blockchain eine der sichersten Technologien dar.

Nehmen wir Bitcoin als Beispiel: auch die größte Kryptowährung ist ein Produkt, das nur durch die Blockchain, also durch die zugrunde liegende Datenbank existieren kann. Doch auch bei Krypto geht es – ähnlich wie bei der Aktienbörse – am Ende des Tages um die Marktkapitalisierung, also darum, wie viele Menschen im Verhältnis zu den ausgegebenen Coins investiert haben. Im globalen Ranking bestimmen die größten 10-20 Krypto-Coins den Markt. Alles, was danach folgt, sind spekulative „Zocker“-Coins, bei denen man günstig einsteigen kann und auf eine hohe Marktentwicklung hofft. Die Leute, die heute investiert haben oder es noch tun, sind meiner Meinung nach noch immer in der Geburtsstunde von Krypto unterwegs. Das Entwicklungspotential ist nach wie vor sehr hoch.

Neben den Krypto-Coins gibt es aber auch noch das sogenannte „Web3“, eine technologische Umsetzung und Neuauflage des World Wide Webs, die auf der Blockchain basiert und Token-basierte Wirtschaftsansätze beinhaltet. Web3 steht stellvertretend für alles, was sich in diesem Zuge weiterentwickelt, also für die Weiterentwicklung des Internets, der Programme und der dazugehörigen Apps. Interessant dabei ist auch, dass die Transferhistorie der Krypto-Coins durch die Blockchain immer öffentlich einsehbar ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krypto nicht nur aus Krypto-Coins oder Währungen besteht, sondern aus der gesamten Web3-Technologie und allem was dazu gehört.

Worauf muss man als Unternehmer:in oder Privatperson bei der Versteuerung achten?

Das ist der Wilde Westen der Besteuerung! Daher auch eine wichtige Frage, die sich an alle Privatpersonen oder Unternehmer richtet, die im Krypto-Bereich tätig sind. Das Finanzamt hängt circa zwei Jahre hinter der aktuellen technologischen Entwicklung hinterher und hat daher noch etwas Aufholbedarf, was die Besteuerung angeht. Für Unternehmer oder Privatpersonen ist es aber wichtig heute schon zu wissen, worauf man bei der Besteuerung von Krypto-Transfers zu achten hat. Mein Tipp und persönlicher Beratungsansatz: Offenheit mit dem Finanzamt. Selbst wenn der eigene Steuerberater euch sagt, dass eure Krypto-Transfervorgänge im zweiten Schritt nicht steuerpflichtig sind, sollte euch bewusst sein, dass im Grunde alles steuerbar ist. Deswegen wäre der sichere und smarte Ansatz, offen und transparent mit dem Finanzamt zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: liefert dem Finanzamt die Informationen eurer Transaktionen und die „Public-Keys“ eurer digitalen Krypto-Wallet, damit sie zumindest bedingt Einkünfte nachvollziehen können. Damit signalisiert ihr eure Steuerehrlichkeit, beugt dem Grundmisstrauen des Amtes vor und verhindert unnötige Steuerstrafverfahren durch Transparenz und Kommunikation.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur Krypto-Besteuerung wurde im Februar verabschiedet: Was hat sich dadurch verändert?

Im Detail geht es in dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs darum, dass es sich bei den Kryptowährungen Bitcoin, Monero und Ethereum um „Wirtschaftsgüter im privaten Vermögensbereich“ handelt, die entsprechend versteuert werden müssen. Auch hier muss man aber differenzieren: bin ich im Privat-, Betriebs- oder Unternehmenssektor tätig? Beim Betriebsvermögen ist man ertragssteuerlich verpflichtet. Beim Unternehmensvermögen dagegen geht es um die Umsatzsteuer und deshalb muss das alles getrennt voneinander betrachten werden.

Die momentane Lage klassifiziert Kryptowährungen als umsatzsteuerlich nicht besteuerbar. Anzumerken ist, dass vor Kurzem die MiCA (Markets in Crypto Assets) Richtlinie auf EU Ebene verabschiedet wurde, die in Zukunft greifen wird. Im ertragsteuerlichen Bereich hingegen, also im Rahmen deines Betriebsvermögens als Unternehmer, ist es immer steuerpflichtig. Alles, was du deinem Betriebsvermögen zuordnest, muss versteuert werden, so auch Krypto-Transaktionen. In der Umsatzsteuer dagegen muss man sich die Frage stellen: Habe ich Krypto-Coins gegen echtes Hartgeld gekauft? Oder habe ich etwas verkauft und dafür Kryptowährung als Gegenleistung bekommen, also sozusagen ein Tauschgeschäft mit Kryptowährung gemacht? Ein gängiger Fehler im Privatbereich ist die Annahme, dass man Krypto-Coins ein Jahr steuerfrei halten kann. Denn viele vergessen, dass durch manches Halten von Coins laufende Einkünfte erzeugt werden, etwa durch Rewards. Hierfür bestehen andere Freibeträge.

Virtuelle Währungen sind jetzt also Wirtschaftsgüter. Wie kann man sich das erklären? Und worauf muss man jetzt besonders achten?

Jetzt gilt: Aufzeichnungspflicht! Vor allem im Betriebsvermögensbereich besteht die Bilanzierungspflicht, aktive und passive Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter müssen in deiner Bilanz abgebildet sein. Das bedeutet: Jeder einzelne Trade muss einzeln gebucht werden. Das ist nun natürlich bei Tradern, die pro Tag mehrere Zehntausende Trades abwickeln, ein Ding der Unmöglichkeit. Und genau hier liegt der Haken: Es ist schlicht nicht realisierbar, alles einzeln zu buchen und leider existiert noch kein All-Around-Programm, welches das auffangen könnte. Auch die gängigen Buchungsprogramme sind noch nicht dazu in der Lage, Kryptowährungen und Transaktionen akkurat abzubilden und deshalb ist es umso wichtiger, deine „Digital Wallet“ und Transaktionshistorie proaktiv in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt offenzulegen. So beugt man möglichen Steuerstrafverfahren vor und hilft dabei, eine nachhaltige Vertrauensbasis zu schaffen.

Inwiefern könnte das Urteil Auswirkungen auf Online-Händler:innen haben?

Das Urteil hat massive Auswirkungen auf die Erfüllung der Buchhaltungspflichten von Online-Händlern. Die Aufzeichnungspflicht des Einzelnen und die Verfahrensdokumentation gelten als A und O eines jeden E-Commercelers. Jeder einzelne Geschäftsvorgang muss archiviert werden, in einer Form, die das Finanzamt vorgibt. Momentan empfehle ich jedem, einen Steuerberater aufzusuchen, der sich mit der Materie Kryptowährung auskennt. Nur so kann gewährleistet werden, dass man sich als Online-Händler steuerkonform verhält und keinen unbewussten Fehler begeht.

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Was haben Gen Z, Boomer und Millennials gemeinsam? Sie alle sind als Gründer:innen von E-Commerce-Unternehmen in der Marktwirtschaft vertreten. Dennoch gibt es große Unterschiede in der Kommunikationskultur der Unternehmen nach außen. Gerade bei Gen Z, das heißt in den Geburtenjahrgängen von 1997 bis 2012, lässt sich ein signifikanter Wandel der Kommunikationskultur und des wirtschaftlichen Ansatzes feststellen. Wir erklären, warum „purpose“ inzwischen als entscheidender Faktor bei Online-Händler:innen gilt und wie neue Ansätze die Struktur der Unternehmenskommunikation nach außen nachhaltig beeinflussen.

Gen Z und Social Media

Etwa 90 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 24 nutzen Social-Media Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok. Die Händler:innen und Gründer:innen der sogenannten Generation Z setzen hierbei vor allem auf die Präsenz und auf die Generierung von Traffic in genau diesen Kanälen. Laut einer Umfrage der Onlineplattform GoDaddy sind etwa 76 Prozent der Gründer:innen der Ansicht, dass soziale Medien den wichtigsten Faktor für den Erfolg eines digitalen Unternehmens ausmachen. Die Tatsache, dass auch über ein Drittel der kleinen und mittelständischen Unternehmen inzwischen Social-Media-Kanäle nutzen, um ihre Marke und Community aufzubauen und unter anderem ihre Gründung und ihren Erfolg auf soziale Medien zurückführen, untermauert diese Tendenz.

It´s all about purpose

Der Faktor „purpose“ oder der Sinn und Mehrwert des Unternehmens genießt inzwischen einen hohen Stellenwert in der Welt des Online-Handels. Es wird immer deutlicher, dass eine klare Positionierung und starke Meinung bzw. eine starke Werteverbundenheit des Unternehmens einen entscheidenden Faktor in der Kund:innengewinnung und Bindung von diesen Altersgruppen darstellt. So setzen auch immer mehr Marken und Produkte auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz in ihrer Produktion, gleichzeitig positionieren sich Unternehmen weltweit zu sozialen Themen wie Diversität und Menschenrechten. Das Fair Trade Siegel für fairen Handel unter Einhaltung bestimmter sozialer und ökonomischer Kriterien oder aber der Grüne Knopf als staatliches Siegel für nachhaltige Textilien sind nur einige wenige Beispiele dieser Initiativen. Ein anderes gutes Beispiel für ein „purpose-orientiertes“ Online-Unternehmen stellt The Heart Company von Kristina Rasmussen dar. Mit dem Slogan „Love and kindness in a bottle“ hat es sich Kristina zur Aufgabe gemacht, ihre Beauty-Produkte und Parfums als Selbstbewusstseins-Booster für ihre Kund:innen zu präsentieren und dabei zeitlose Werte wie Positivität und Freundlichkeit zu vermitteln.

Allgemein betrachtet, wird auch dem Design von ästhetisch ansprechenden Texten und Grafiken in den Social-Media-Kanälen ein hoher Stellenwert zugemessen, denn auch in der Unternehmenskommunikation nach außen spielen diese eine wichtige Rolle. Sehr interessant dabei ist, dass vor allem Gen Z, Werteverbundenheit und Positionierung höher einstuft als den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Für die Mehrheit der jungen Gründer:innen sind also die Werte und die Ästhetik ihrer Social Media Präsenz wichtiger, als Output und Performance des Unternehmens selbst. Diese Entwicklung muss mit Blick auf die nahe Zukunft von Online-Händler:innen ernst genommen werden. Purpose, ein sozialer Mehrwert und zeitlose Konzepte, die man mit Marke oder Produkt bedienen will, sollten bei jedem E-Commerceler einen wichtigen Stellenwert in der Unternehmenskommunikation nach außen einnehmen.


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Nachhaltigkeit – ob privat oder im Unternehmen ist inzwischen nicht mehr eine kulturelle Randerscheinung, sondern vielmehr ein werteorientierter und ausschlaggebender Faktor, der die Attraktivität eines:r Arbeitgebers:in oder einer Marke steigert und gleichzeitig einen sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert liefert. Umso wichtiger ist es deshalb auch für Online-Händler:innen sich Gedanken zu machen, wie sie ihren Webshop, ihre Lieferketten und Produkte möglichst nachhaltig gestalten können. Wolfgang Röbig von GIGA.GREEN geht noch einen Schritt weiter und hat sich und seinem Unternehmen zum Ziel gesetzt, eine Gigatonne CO2 einzusparen. GIGA.GREEN hat es sich zur Mission gemacht, Großunternehmen in Deutschland mit Photovoltaikanlagen auszustatten und damit eine grünere Zukunft zu unterstützen.

Wolfgang hat unter anderem BWL und Chinesisch studiert, mit 18 ein eigenes Handygewerbe angemeldet und eine eigene Distributionskette aufgebaut. Nach mehreren Stationen im Ausland kam er als CSO von ReBuy zum ersten Mal mit dem Thema Nachhaltigkeit in Berührung. Angesprochen auf das ambitionierte Ziel seines Unternehmens eine Gigatonne CO2 einzusparen, meint der Geschäftsführer von GIGA.GREEN nur: „Wir haben aus der Vergangenheit gelernt und sagen, unser Ziel muss so groß sein, dass man Angst davor hat“.

In dieser Episode erzählt unser Gast nicht nur von den Vorteilen, sondern auch von etwaigen Hürden und Grundvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um ein Unternehmen mit der entsprechenden Technik der Photovoltaikanlagen auszustatten. Wie Wolfgang zu der Idee von GIGA.GREEN gekommen ist, warum ausgerechnet seine Chinesisch-Sprachkenntnisse ihn weitergebracht haben und wie er mit seinem Unternehmen die vielen Gewerbedachflächen deutscher Big Player ausstatten will, das alles erzählt er unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der aktuellen Folge von Thanks for Shopping.

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Eine der ältesten Grundbausteine der Europäischen Union, die in 1968 gegründete Zollunion, soll überarbeitet werden: Einfacher, sicherer und digital sollen Zollangelegenheiten künftig in der EU erfolgen. Hierfür soll es auf Vorschlag der EU-Kommission u.a. eine gemeinsame Plattform für Zolldaten sowie eine neue EU-Zollbehörde geben.

Im Sinne des digitalen Wandels

Im europäischen Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr – für die Marktüberwachung eine große Herausforderung. Denn das europäische Zollsystem ist sehr uneinheitlich. Wenngleich in der EU-Zollunion die Zollbehörden aller EU-Länder wie eine einzige Behörde zusammenarbeiten, sind über verdächtige Warensendungen oder illegale Importe nicht alle Behörden zeitgleich informiert. Die von der EU-Kommission Mitte Mai vorgelegte Reform soll das beheben und ihre Digitalisierung unter anderem der EU und ihren Mitgliedstaaten zusätzlich Einnahmen von einer Milliarde Euro im Jahr einbringen.

Für ein grüneres, digitales Zeitalter des Zollwesens

Der Kommissionsvorschlag sieht eine neue EU-Zollbehörde vor, die eine neue EU-Zolldatenplattform, die als Motor des neuen Systems fungieren wird, überwacht. Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten sollen vereinfacht werden, in dem Abwicklungen von Einfuhrverfahren etwa weniger Zeit in Anspruch nehmen, eine zentrale EU-Schnittstelle bereitgestellt und die Wiederverwendung von Daten erleichtert wird. Außerdem können künftig Unternehmen alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten bei der EU-Zolldatenplattform online eintragen. Dabei müssen sie ihre Zollinformationen nur noch über ein einziges Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen nur einmal übermitteln.

Die Mitgliedstaaten haben künftig Zugang zu Echtzeitdaten, wodurch Handelsströme besser analysiert und Probleme vorhergesagt werden können. Sie können weiterhin alle Informationen bündeln und schneller, einheitlicher und effektiver auf Gefahren reagieren. Derzeit verwenden die Datenplattformen der nationalen Zollbehörden unterschiedliche IT-Systeme. Diese werden schrittweise durch ein zentrales System ersetzt, das die gemeinsame Nutzung von Daten erheblich erleichtern wird. Auch wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Datenüberwachung und -analyse dazu beitragen, Probleme zu ermitteln, noch bevor die Versendung der Waren in Richtung EU begonnen hat.

Brüssel will zusätzlich Zoll auf Warensendungen im Wert von unter 150 Euro erheben, wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen. Hintergrund: Um Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen, werden 65 Prozent der in die EU eingeführten Waren mit einem niedrigen Wert angemeldet.

Während im derzeitige Zollsystem die Verantwortung der Zollverpflichtungen bei den einzelnen Verbraucher:innen und Beförder:innen liegt, werden mit der Reform Online-Plattformen zu Schlüsselakteuren. Sie müssen sicherstellen, dass Zölle und Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet werden. Verbraucher:innen werden so nicht länger mit versteckten Gebühren konfrontiert.

Noch müssen sich die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen, damit der Kommissionsvorschlag angenommen werden kann.

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Der E-Commerce ist mit zahlreichen steuerlichen Besonderheiten verbunden. Den Überblick über diese komplexen Regularien zu behalten, kostet Zeit und Nerven. Gut, dass unsere Steuerberater:innen nicht nur Expert:innen auf ihrem Gebiet sind, sondern auch eine ordentliche Portion Kreativität mit sich bringen und neue Ideen entwickeln, die die Beratung im E-Commerce vorantreibt. Katrin Wallis leitet den Bereich Felix1- und fynax in Eberswalde. Was die Branche für sie so spannend macht und welche Besonderheiten es für Online-Händler:innen in der Beratung zu beachten gibt, hat sie uns verraten.


Welche Rolle nimmst du im Unternehmen ein?

Ich leite den Felix1- und fynax-Bereich, das heißt, ich koordiniere und bin Ansprechpartnerin unter anderem für den Kundenvertrieb, den Kundenservice und unsere Kooperationspartner. Ich betreue das Onboarding unserer Mandanten, übernehme Telefonkonferenzen und einen Großteil der Buchhaltung unserer Felix1- und fynax-Mandate – fun fact: Ich bin keine Steuerberaterin!

Wie viele Steuerberater:innen bzw. Mitarbeiter:innen beschäftigt ihr?

Wir sind hier insgesamt 16 Mitarbeiter und davon sind zwei Steuerberater. Unser Team ist bunt durchgemischt, wir beschäftigen Diplombetriebswirte, Steuerfachangestellte, aber auch Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter.

Seit wann seid ihr Teil von fynax und wieso habt ihr euch dafür entschieden?

Wir waren eine der ersten drei Testkanzleien von fynax und sind damit schon seit dem Startschuss 2019 mit dabei. Unsere Kanzlei hat sich aufgrund der E-Commerce-Spezialisierung dazu entschlossen, Teil von fynax zu werden. Für uns war der Switch auf das Themengebiet „Online-Handel“ ausschlaggebend: Die Branche ist nicht nur schnelllebig und adaptiv, sie ist vor allem eine extrem zukunftsfähige Branche mit unglaublichem Wachstumspotential. Die Datenverarbeitung, automatisierte Buchungsprozesse und die Datenmenge machen diesen Bereich zusätzlich spannend für die Steuerberatung.

Was macht eine gute Steuerberatung für dich aus?

Ganz allgemein bin ich der Auffassung, dass eine gute Steuerberatung immer „up-to-date“ sein muss. Zwei weitere wichtige Faktoren: Termintreue und Erreichbarkeit. Es ist ungemein wichtig, dass die Steuerberatung Fristen einhält und dem Mandanten bereits im Vorfeld proaktiv immer ankündigt, wann und wie diese einzuhalten sind. Das schafft gleichzeitig auch eine professionelle Vertrauensbasis, die zwischen Mandanten und Steuerberatern sehr wichtig ist. Mit der Erreichbarkeit meine ich tatsächlich sowohl die physische als auch die digitale Erreichbarkeit.

Heute ist es eben mindestens genauso wichtig, neben dem Ansprechpartner vor Ort auch einen digitalen und zuverlässigen Zugang zu deinem Steuerberater zu haben. Das A und O einer guten Steuerberatung ist für mich allerdings die Kommunikation zwischen Mandanten und dem Steuerberater. Eine Vertrauensbasis kann nur dann geschaffen werden, wenn beide Seiten mit absoluter Transparenz miteinander im Austausch stehen – auch wenn es mal ungemütliche Themen gibt, die besprochen werden müssen.

Was macht den Bereich E-Commerce so spannend?

Da kann man viele Faktoren aufzählen. Für mich stellt die E-Commerce-Branche eine Branche mit rasantem Entwicklungspotential und einer großen Dynamik dar. Sie ist außerdem vielfältig, Marktplätzen wie Shopsystemen und Zahlungsarten sind in der Regel keine Grenzen gesetzt. Und: auch vermeintlich kleine Online-Händler haben durch gezielte Marketingmaßnahmen eine Chance auf bedeutendes Wachstum – und das auch kurzfristig!

Im Unterschied zum stationären Handel kann man mit dem Online-Handel einen größeren Kundenstamm bedienen – in Deutschland, der Europäischen Union oder weltweit. Es sind in der Regel weniger Hürden gesetzt, um global seine Waren an den Mann bringen zu können.

Welche Besonderheiten gibt es in der Beratung von E-Commerce-Unternehmen?

E-Commerce Unternehmen haben vielfältige Bewegungsmöglichkeiten und damit ein unglaubliches Wachstumspotential, das sich wie gesagt auch kurzfristig ändern kann. Sammelzahlungen, Bestellungen auf Rechnung, „Buy-Now-Pay-Later“ und viele andere Zahlungsmöglichkeiten – bei diesen Prozessen können Online-Händler schon mal leicht den Überblick verlieren. Deswegen ist es umso wichtiger, einen Partner an der Seite zu haben, der neben den steuerlichen Pflichten eben auch die Übersicht nicht verliert.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Bewerbung der Online-Kanäle ganz anders erfolgt als im stationären Handel, denn man ist digital aufgestellt und nutzt andere Kanäle, um mehr Kunden erreichen zu können. Der größte Unterschied liegt jedoch im Auslandsverhältnis: Inzwischen ist es Online-Händlern möglich, ortsungebunden zu agieren, Lager im Ausland zu nutzen, ins Ausland zu exportieren und aus dem Ausland Waren zu importieren. Was man dabei aber keinesfalls vernachlässigen sollte, ist, dass all diese Prozesse steuerliche Pflichten mit sich bringen. Daher ist auch die transparente Kommunikation mit dem Steuerberater so wichtig.

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Weltstars wie Serena Williams, Unternehmer:innen und Influencer wie Pamela Reif, mehr als 240 Masterclasses und Livemusik von bekannten Acts – das OMR Festival bestätigte abermals seinen Ruf als eines der bedeutendsten Events der Digital- und Marketingszene. Das Festival lockte für zwei Tage über 70.000 Besucher:innen und rund 1.000 Aussteller:innen in die Hamburger Messe, darunter das fynax Team von Saravanan Sundaram und Nadja Müller.

fynax gemeinsam mit Felix1 in der Premium-Expo Area

An beiden Tagen gaben rund 800 Speaker ihre Kenntnisse, Learnings und Erfahrungen an die Besucher:innen weiter. Zahlreiche Influencer:innen wie Cathy Hommels, Profi-Sportler:innen und Köpfe von internationalen Wirtschaftsunternehmen gaben Tipps, wie Online-Marketing noch besser funktionieren kann. fynax war zum zweiten Mal auf der OMR vertreten – dieses Jahr gemeinsam mit Felix1 in der Premium Expo Area. Am Stand wurden dieses Jahr nicht nur E-Commerce Interessierte von uns beraten, sondern auch rund zum Thema Krytpo und Steuern. Hierfür war zusätzlich das Felix1-Team mit Krytpoexpertin und Steuerberaterin Evelyn Klieber vor Ort.

Amazon FBA v Dropshipping – alles was du steuerlich wissen musst

Auf der Yellow Stage bekamen die Zuschauer:innen geballtes Marketing-Wissen zu den unterschiedlichsten Themen. Bekannte Speaker:innen brachten ihre Learnings zu Technologie, E-Commerce, den Plattformen und Customer-Relationship-Management (CRM) mit. Warum die Digitalisierung auch nicht vor der Steuerberatung Halt macht und es insbesondere im E-Commerce so wichtig ist, datenbasiert zu arbeiten, haben Steuerberaterin Nadja Müller, fynax-Leiter Saravanan Sundaram und Steuerassistent Tim Hütte gemeinsam auf der Bühne erklärt – und konnten überzeugen. Die Halle füllte sich in kürzester Zeit. Ihr Fokus lag dabei auf „Amazon FBA vs Dropshipping – alles was du steuerlich wissen musst“.

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