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Als Online-Händler:in kennt ihr das Problem: Die Betriebsprüfung kann schnell zum Stressfaktor werden. Dabei lauern oft versteckte Fehler, die euch bares Geld kosten können. Daniel Denker ist Betriebsprüfer (examinierter Steuerberater, in nicht-dienstlicher Eigenschaft) und hat für uns die drei häufigsten Fehlerquellen identifiziert und erklärt, wie ihr sie ganz einfach vermeiden könnt!

1. Doppelte Rechnung:

Schon mal zwei Rechnungen für dieselbe Leistung erstellt? Das kann passieren, wenn ihr sowohl Online-Marktplätze wie etwa Amazon als auch interne Systeme nutzt. Die Folge: Doppelte Umsatzsteuer und Ärger mit dem Finanzamt.

„Ein oft unterschätztes Risiko ist die doppelte Rechnungsschreibung. Manche Unternehmer verwenden sowohl Plattformen wie Amazon als auch interne Rechnungssysteme, die automatisch Rechnungen generieren. Dadurch kann es passieren, dass die Umsatzsteuer zweimal ausgewiesen wird, was zu steuerlichen Problemen führt. Dieses Problem fällt oft nur im Außendienst auf, wenn Programme und Datenzugriffe überprüft werden“, erklärt der Betriebsprüfer.

Lösung: Interne Prozesse checken! Stellt sicher, dass Rechnungen nur einmal erstellt werden.

2. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten:

WhatsApp, Instagram & Co. sind praktisch, aber nicht für Geschäftsgespräche! Finanzbehörden verlangen die Aufbewahrung und Dokumentation aller wichtigen Dokumente.

„Viele Onlinehändler verstoßen unwissentlich gegen Aufzeichnungspflichten, indem sie wichtige Geschäftskommunikation über private Kanäle wie WhatsApp oder Instagram abwickeln. Diese Kommunikation sollte jedoch aufbewahrt werden, um bei einer Betriebsprüfung alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Screenshots allein möglicherweise nicht ausreichen. Eine ordnungsgemäße elektronische Aufbewahrung ist erforderlich, um den Datenzugriff zu gewährleisten.“

Lösung: Richtig dokumentieren! Digitale Plattformen sind okay, aber eine ordnungsgemäße elektronische Archivierung und Dokumentation ist Pflicht.

3. Keine Angst vor den Betriebsprüfer:innen:

Betrachtet Prüfer:innen vom Finanzamt nicht als Feinde: sie wollen nur sicherstellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Sie schauen, ob eure Buchhaltung stimmt und sind in der Regel immer dazu bereit, euch Auskunft und einen guten Ratschlag für die Zukunft zu geben.

„Der Betriebsprüfer führt in der Regel eine Plausibilitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die Geschäftspraktiken den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es handelt sich oft um Stichprobenprüfungen, um zu überprüfen, ob die Transaktionen den üblichen Standards entsprechen. Wenn sie das Gefühl haben, dass alles in Ordnung ist und ihr transparent gehandelt habt, wird der Prüfer in der Regel schnell wieder gehen. Kleine Fehler können passieren, die dann direkt gerade gezogen werden können. So weiß man als Unternehmer für die Zukunft, worauf muss man mehr achten sollte.“

Wichtig: Seid vorbereitet!

Ihr solltet natürlich trotzdem die rechtlichen Anforderungen kennen und ernst nehmen. Ignorieren, in der Annahme, dass das Finanzamt es ohnehin nicht bemerken wird, sollte man die steuerlichen Verpflichtungen nicht. Das kann in vielen Fällen zu teuer werden. Steuern sind nur ein Teil der vielen Verpflichtungen, denen ihr als Geschäftsinhaber:innen nachkommen müsst.

So geht’s fehlerfrei durch die Betriebsprüfung:

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Beim Stichwort TikTok denken viele an Tanzvideos, kreative Inhalte oder lustige Kurzvideos der Videoplattform. Doch die Social-Media-App ist längst eine der beliebtesten Plattformen der Social-Media-User in Deutschland. So nutzen 20,9 Millionen Menschen die App mindestens einmal im Monat – Tendenz steigend. Umso relevanter wird sie für Online-Händler:innen. Auch, weil sie eine integrierte Shoppingfunktion bereits in den USA, Großbritannien und mehreren asiatischen Ländern erfolgreich anbietet. Der sogenannte TikTok Shop lässt Nutzer:innen mit nur wenigen Klicks Produkte erwerben. Dabei erfolgen Produktauswahl und Zahlungsabwicklung vollständig in der App, ohne die Nutzer:innen an externe Seiten weiterzuleiten. Das Erfolgskonzept soll noch in diesem Jahr in Deutschland starten. Doch wie genau funktioniert der E-Shop? Und wie können sich Online-Händler:innen am besten darauf vorbereiten? Die Antworten liefern wir euch kurz und kompakt zusammengefasst.

Schneller, einfacher, trendiger: Das Konzept des TikTok-Shops

TikTok Shop ist eine integrierte Shoppingfunktion innerhalb der TikTok-App. Nutzer:innen können Produkte direkt in Videos und Livestreams entdecken und kaufen, ohne die App dafür verlassen zu müssen. Dadurch ermöglichen Online-Händler:innen ihren Kund:innen ein nahtloses Einkaufserlebnis und verknüpfen im besten Fall Produktentdeckung mit Unterhaltung. Und genau darin liegt das Entscheidende: Denn TikTok Shop ähnelt nicht den klassischen Website-geprägten E-Shops, an die man gewohnt ist. Der Social-Media-Shop entfaltet sein Potenzial nämlich erst, wenn Creators die Produkte in ihren Videos vorstellen und bewerben. Ähnlich wie beim Live-TV-Shopping werden die Produkte in Videos vorgestellt und der Link zur Produktseite im angeschlossenen Shop wird direkt im Video platziert. Nutzer:innen müssen für den weiteren Einkaufsprozess die App nicht verlassen; sie können direkt mit ihren hinterlegten Zahlungs- und Lieferinformationen in ihrem TikTok Account, ähnlich wie bei einer E-Wallet, den Einkauf abschließen.

Es besteht theoretisch auch die Möglichkeit, die Produkte ganz klassisch in einer Produktübersicht mit einem eigenen Link in der Biografie zu hinterlegen, doch würde der Effekt dieser Methode zu kurz kommen und das Potenzial der App nicht ausschöpfen. TikTok lebt von viralen Videos und Eindrücken – eine gekonnte Platzierung durch Influencer- oder Creatormarketing macht deshalb am meisten Sinn.

Vom Trend zum Verkaufskanal: Welche Vorteile bietet der TikTok-Hype?

Die Vorteile des TikTok Shops sind vielfältig. Fest steht, dass sich deinem Online-Shop durch eine gelungene Integration in der App ein weiterer Verkaufskanal eröffnet und möglicherweise auch eine neue Zielgruppe präsentiert. Die wichtigsten Vorteile haben wir für euch hier zusammengefasst:

Zusammengefasst, bietet der TikTok Shop einige interessante Aspekte und Vorteile an. Richtig genutzt, erschließt sich für den Online-Handel in Deutschland damit ein komplett neuer Verkaufskanal und die Chance auf die Erweiterung oder Veränderung deiner Marketingstrategie. fynax-Leiter Saravanan Sundaram schätzt die Entwicklung rund um TikTok Shop wie folgt ein:

„TikTok Shop bietet eine interessante Möglichkeit für Online-Händler:innen, einen neuen Kundenstamm zu erreichen und ihre Produkte zu verkaufen. Allerdings ist es wichtig, die Herausforderungen zu kennen und eine Strategie zu entwickeln, um sich von der Konkurrenz abzuheben.“

Saravanan Sundaram, Head of E-Commerce bei fynax

Doch worin bestehen diese Herausforderungen? Auch wenn TikTok Shop viele wichtige Vorteile bietet, müssen Online-Händler:innen im Hinterkopf behalten, dass man durch die App hauptsächlich eine bestimmte Alters- und Zielgruppe anspricht. Die Mehrheit der TikTok-Nutzer:innen ist jung, Produkte und Marketing müssen also auf diese Zielgruppe ausgerichtet und abgestimmt sein.

Außerdem sollte man bereits jetzt vor dem offiziellen Start des Shops in Deutschland auf eine hohe Konkurrenz eingestellt sein. Auch deshalb ist es umso wichtiger, bereits im Vorfeld seine Marketingstrategie so zu entwickeln, um sich von der Konkurrenz abzuheben und guten Content zu bieten. Stichwort Content: Um den Algorithmus der Social-Media-Applikation richtig zu bespielen und deinen Shop gut zu positionieren, müssen Online-Händler:innen kontinuierlich neue Videos und Livestreams produzieren. Nur so werden deine Inhalte auch an Nutzer:innen ausgespielt.

Fazit:

TikTok Shop ist ein neues und vielversprechendes Tool für Online-Händler:innen, das in Deutschland großes Potenzial hat. Mit der richtigen Strategie kann es eine effektive Möglichkeit sein, die Reichweite zu erhöhen, die Conversion Rate zu steigern und den Umsatz zu maximieren. Ob TikTok Shop aber auch für deine Produkte bzw. deinen Online-Shop geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. deiner Zielgruppe, dem Produktangebot und deinen Marketingressourcen.

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PayPal, Apple und Google Pay oder doch per Kreditkarte oder Lastschrift? Eine vielfältige Auswahl von Bezahloptionen in deinem Online-Shop garantiert eine bessere Customer Experience und bindet Konsument:innen besser an deinen Shop. Nichtsdestotrotz kann für Erstbesucher:innen die mühsame Hinterlegung ihrer Kreditkartendaten oder die Integration ihrer sonst genutzten Zahlungsmittel ein lästiges und unnötiges Hindernis im Check-out-Prozess darstellen. Das Bezahlverfahren Click to Pay (C2P) verspricht hier Abhilfe zu schaffen und den Einkaufsprozess deiner Kund:innen zu vereinfachen und gleichzeitig ihre Sicherheit zu erhöhen. Wie das funktionieren soll und welche Vor- und Nachteile die Bezahlmethode mit sich bringt, haben wir uns angesehen.

Click to Pay: Was ist das Besondere?

Das Bezahlverfahren C2P ermöglicht Kund:innen mit nur einem Klick im Online-Handel zu bezahlen – ganz ohne ihre Karteninformationen noch einmal neu einzugeben. Möglich ist das durch die einmalige Hinterlegung der Zahlungsinformationen im sogenannten E-Wallet von C2P: Einmal angelegt, können Nutzer:innen die Bezahlmethode dann immer ohne eine separate Übermittlung der Karteninformationen verwenden. Denn die Übermittlung der Kartendaten erfolgt verschlüsselt und ist somit für den jeweiligen Online-Shop nicht einsehbar. Das soll dazu beitragen, den Online-Zahlungsvorgang zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit deiner Kund:innen mit Hinblick auf das Hinterlegen von sensiblen Daten, wie Kreditkarteninformationen, zu erhöhen.

Die Vorteile von C2P

Und damit wären wir auch schon direkt bei den Vorteilen der Bezahlmethode: Sie ist schneller und bequemer, da Kartendaten nicht bei jedem Einkauf in unterschiedlichen Online-Shops jedes Mal aufs Neue eingegeben werden müssen. Damit beschleunigt sich der Check-out-Prozess für Nutzer:innen erheblich und trägt somit dazu bei, deine Konversionsrate zu erhöhen bzw. Kaufabbrüche zu reduzieren. Gleichzeitig bietet die verschlüsselte Übertragung der Karteninformationen eine erhöhte Sicherheit für deine Kund:innen und damit auch eine verbesserte Kund:innenzufriedenheit. Im Falle eines Datendiebstahls bei Online-Händler:innen wäre man als Kund:in geschützt – schlicht deshalb, weil keine Kreditkartendaten vorliegen, die erbeutet werden könnten.

C2P bietet darüber hinaus weitere Funktionen an, die das Einkaufserlebnis deiner Kund:innen positiv beeinflussen: So besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, in der E-Wallet bereits multiple Liefer- und Rechnungsadressen zu speichern und diese nicht bei jedem Einkauf neu zu definieren.

Click to Pay: Die Zukunft des Online-Bezahlens?

C2P verfolgt eine vielversprechende Mission – Volker Koppe (Head of Strategic Initiatives für Zentraleuropa) erklärt, dass man die browserbasierte Lösung zum Standard für die Kartenzahlung im Internet machen wolle. Doch gibt es auch viele Herausforderungen für die Bezahlmethode: kann sich C2P gegenüber PayPal behaupten und durchsetzen? Wie ist der Bekanntheitsgrad und in wie vielen Shops wird die Bezahlmethode bereits angeboten? Sicher ist, dass C2P den Bekanntheitsgrad steigern muss, um mit Big Playern wie PayPal mithalten zu können. Trotzdem ist das Konzept der bequemen und sicheren Bezahlmethode vielversprechend und gut dafür geeignet, Konversionsraten zu erhöhen und die Kund:innenzufriedenheit zu steigern. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang sich C2P bei Online-Händler:innen und Nutzer:innen etablieren kann.

Fazit:

C2P ist ein vielversprechendes Bezahlverfahren, das den Online-Zahlungsvorgang vereinfachen und die Sicherheit der Nutzer:innen erhöhen soll. Die Implementierung in deinen Online-Shop hängt wie so oft von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Zielgruppe, dem Produktangebot und auch deiner technischen Infrastruktur. Eine Überlegung ist die All-in-one Bezahlmethode aber allemal wert.

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Lange Zeit galt für viele Online-Händler:innen Amazon FBA als die Variante. Die Vorteile des Fulfillment-Services liegen auf der Hand: Man betreibt kein eigenes Warenlager und legt damit die Verwaltung der Logistik- und Versandprozesse in die Hände von Amazon. Doch besonders während der Lieferengpässe in der Pandemie verunsicherte die Volatilität von Amazon FBA viele Unternehmen und bewirkte mitunter ein Umdenken in der Branche. Auch heute lockt das Gegenmodell zu FBA, nämlich der „Fulfillment by Merchant“ Service (FBM), Händler:innen mit mehr Unabhängigkeit, Entscheidungsfreiheit und Kontrolle über die eigene Logistik. Welche Vor- und Nachteile diese Fullfilment-Option mit sich bringt und für wen ein Umstieg am meisten Sinn machen würde, haben wir uns genauer angesehen.

Von FBA zu FBM – worin liegt der Unterschied?

Ob Lagerbestand, Verpackung oder Versand – bei Amazon FBM obliegen die Verwaltung und Kontrolle über Logistik- und Versandprozesse weiterhin den Händler:innen und Unternehmen selbst. So ermöglicht Amazon FBM es dir als Online-Händler:in weiterhin, den eigenen Lagerbestand, die Lagerung und Kommissionierung, sowie den Verpackungs- und Versandprozess eigenständig zu organisieren. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn dein Unternehmen bereits über gefestigte Logistikprozesse verfügt und diese effizient umsetzt. Demnach kannst du Amazon dann einfach als zusätzlichen Vertriebskanal für eingehende Bestellungen nutzen, ohne etwas an deiner Struktur zu ändern oder unnötige Lagergebühren für FBA zu entrichten. In diesem Fall werden eingehende Bestellungen auf Amazon automatisiert an dein Unternehmen weitergeleitet und der weitere Ablauf erfolgt wie gewohnt. Doch welche weiteren Vorteile bietet Amazon FBM?

Die Vorteile

Amazon FBM bietet die Möglichkeit, die Auftragserfüllung an externe Logistikunternehmen auszulagern und damit die Abhängigkeit zu Amazon zu verringern. Das macht vor allem dann Sinn, wenn man mit besonders fragilen oder wertvollen Produkten handelt. Auch für die Lagerung und den Versand von übergroßen Produkten eignet sich diese Option besser, da mit Amazon FBA sonst hohe Lager- und Versandkosten für diese Produkte anfallen würden. Was auch nicht vergessen werden sollte: Amazon FBA erhebt Langzeitlagergebühren auf deine Waren. Das bedeutet, wenn du einen langsamen Verkaufszyklus betreibst, und deine Waren oder Produkte auf längere Zeit zwischenlagern musst, fallen Langzeitkosten in die Kalkulation, die wiederum bei Amazon FBM vermieden werden könnten.

Durch die Wahl eines externen Logistikunternehmens kann man auf die Zuteilung einer direkten und persönlichen Ansprechperson achten. Aufgrund der Größe Amazons gelangt man hier oft nur an Support-Hotlines mit längeren Wartezeiten oder an automatisierte Sprechanlagen. Stichwort Kund:innenservice: es stimmt natürlich, dass du durch die Auftragserfüllung und den Service, der bei Amazon FBM weiterhin bei dir und deinem Team liegt, einen Mehraufwand betreiben musst. Doch auf der anderen Seite sind du und dein Team dann die ersten Ansprechpersonen deiner Kund:innen. Das kann man nutzen und somit einen zufriedenen Kund:innenstamm pflegen. Denn bei Amazon FBA werden Anfragen automatisch und direkt an eine:n Amazon-Angestellten:in weitergeleitet. Dies könnte im Zweifelsfall aufgrund der fehlenden Expertise wiederum deinem Unternehmensruf schaden.

Zur eigenständigen Verwaltung deiner Bestellung gehört ebenso das Design deiner Verpackung und deines Brandings. Auch hier bist du mit FBM nicht dazu verpflichtet, das Verpackungsdesign von Amazon zu nutzen, kannst so deine Marke besser platzieren und ggf. sogar einen Wiedererkennungswert etablieren.

Letztlich bleibst du von etwaigen Änderungen der FBA-Anforderungen, wie beispielsweise der korrekten und einheitlichen Etikettierung deiner Waren oder Änderungen an den Versandauflagen, unberührt.

Die Nachteile

Als Unternehmen muss man sich die Frage stellen, ob das Amazon FBM System auf den eigenen Shop zugeschnitten ist oder nicht: Betreibst du etwa deinen Logistikprozess inhouse? Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Rücksendungen eigenständig bearbeitet werden müssen. Das setzt in der Regel ein bereits funktionierendes Logistiksystem mit automatisierten Prozessen voraus. Auch hinsichtlich der Kosten muss man neben dem zusätzlichen Mehraufwand und personellen Ausgaben auch mit zusätzlichen Nebenkosten – beispielsweise für die Heizung oder Kühlung eines Lagers – rechnen.

Fazit

Wann macht Amazon FBM wirklich Sinn? Am Ende des Tages muss das jedes Unternehmen für sich selbst wissen. Um jedoch alle Vorteile von Amazon FBM nutzen zu können, sollte dein Unternehmen bereits über eine funktionierende Logistik und automatisierte Prozesse verfügen. Denn erst dann entfaltet sich die eigentliche große Wirkung von Amazon FBM – in Form eines zusätzlichen Vertriebskanals und damit der Erweiterung deines Kund:innenstamms.

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Wenn Hamburg im Mai vibriert, dann liegt das am OMR-Festival, dem Hotspot für digitales Know-how und Marketing-Glamour. Über 70.000 Besucher:innen pilgerten in die Hansestadt, angezogen von Weltstars wie Musikproduzent Rick Rubin, Marketing-Professor Scott Galloway und sogar Reality-Queen Kim Kardashian. Aber auch die deutsche Wirtschaftsprominenz war vertreten, mit Größen wie Weleda-Chefin Tina Müller, KKRs Europa-Chef Philipp Freise, Zalando-Co-CEO David Schneider und dem legendären Ex-Nationalspieler Bastian Schweinsteiger, die alle die Bühnen der Messehallen rockten.

fynax begeistert auf der Finance-Forward-Bühne: Ein Muss für E-Commerce-Pioniere

Für die E-Commerce-Pioniere ist das OMR-Festival ein unverzichtbares Event. Die Köpfe hinter fynax, Saravanan Sundaram und Nadja Müller, waren bereits zum dritten Mal in Folge mit ihrem Team dabei. Und sie waren nicht nur da, um zuzuhören. Unterhaltsam, neugierig und mit einem kritischen Blick verfolgten sie die Vorträge namhafter Redner:innen auf der Finance-Forward-Konferenz. Bundesbank-Präsident Axel Weber, der Wirecard-Whistleblower Pav Gill und Gründerin Doreen Huber gaben interessante Einblicke in die Welt der Finanzen.

Neue Wege mit fynax: Masterclass über Zoll und Steuern

Aber dieses Jahr war alles anders. Statt auf der Yellow-Stage zu stehen, organisierten die fynax-Leiter:innen eine exklusive Masterclass, die sich tiefgehend mit den Themen Zoll und Steuern im E-Commerce beschäftigte. Getrieben vom Erfolg chinesischer Plattformen wie Temu und Shein, nahmen Zollexperte Markus Bitzer und Steuerberaterin Kathleen Weisbender zusammen mit Müller die steuerlichen Herausforderungen im internationalen Online-Handel unter die Lupe.

„Welche Regeln gelten beim Import von Internetbestellungen? Welche Steuern sind im Zielland zu entrichten? Welche Fallstricke gilt es zu vermeiden?“ – diese und andere Fragen wurden in der fynax-Masterclass diskutiert und überzeugend beantwortet. Die Veranstaltung war von Beginn an ausgebucht, und auch nach dessen Ende riss das Interesse nicht ab. Interessent:innen drängten sich, um sich mit unseren Expert:innen auszutauschen und weitere Insights zu bekommen.

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Es ist soweit – nach mehrfachen Änderungen und Anpassungen hat der Bundesrat am 22. März 2024 jetzt das Wachstumschancengesetz endgültig beschlossen. Es verpflichtet damit unter anderem alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Doch was bedeutet das für Unternehmer:innen genau? Und worauf müssen sie jetzt besonders achten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Der Hintergrund

Der Bundesrat verspricht sich durch das Gesetz Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für deutsche Unternehmen im Gesamtvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Außerdem soll es eine sogenannte Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen geben, um die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Gleichzeitig legt das Wachstumschancengesetz damit aber auch wichtige Grundbausteine für einen erfolgreichen Übergang zur geplanten Umsatzsteuerreform der Europäischen Kommission, die 2028 erfolgen soll: Die EU-weite Gesetzesinitiative “VAT in the Digital Age“ (ViDA) – oder „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ setzt nämlich einheitliche E-Rechnungen auf Basis der EU-Norm CEN 16931 voraus.

Was genau bedeutet die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?

Das Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, E-Rechnungen ab dem 01. Januar 2025 entgegenzunehmen. Gleichzeitig sieht es aber auch verschiedene Übergangsfristen und Erleichterungen für die Ausstellung von E-Rechnungen vor. Demnach dürfen Unternehmen für Umsätze, die in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen oder Rechnungen in einem anderen elektronischen Format ausstellen, sofern die Empfänger:innen zustimmen. Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, soll dies sogar noch bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Auch für steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 Euro und beispielsweise Fahrscheine sind noch Sonderregelungen vorgesehen.

Papierrechnungen dagegen sollen zwischen innerdeutschen Firmen und Unternehmen bereits ab 2026 überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen. Interessant dabei ist, dass Rechnungen zwischen Firmen und Verbraucher:innen davon allerdings nicht betroffen sind. Diese können nach wie vor auf Papier oder im gewohnten PDF-Format erfolgen.

Kritik

Bei Fach- und Wirtschaftsverbänden stößt die kurzzeitige Einführung der Empfangspflicht für E-Rechnungen vermehrt auf Kritik. Sie fordern unter anderem eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht um ein bis zwei Jahre. Damit soll Unternehmen die nötige Vorbereitungszeit gewährleistet werden, die es für die technisch-komplexe Umsetzung der neuen Bestimmungen braucht.

Auch in der Politik selbst werden kritische Stimmen laut: So kritisierte Bundesfinanzminister Christian Lindner das Volumen des Gesetzes als „wesentlich kleiner“, als es ursprünglich von ihm geplant worden sei. Trotzdem betonten er, sowie Vorsitzende der Grünen Omid Nouripour und parlamentarische Staatssekretärin Katja Hassel die Wichtigkeit des Gesetzes, da es ein dringendes Signal an die Wirtschaft sende, das es jetzt braucht.

Auf was Unternehmer:innen jetzt achten müssen

Gute Vorbereitung ist das A und O. Unternehmer:innen sollten sich deshalb bereits jetzt stärker mit dem Thema E-Rechnung befassen und sich bestmöglich darauf vorbereiten. Die folgenden Schritte können euch dabei helfen, diese Ziele zu erreichen.

  • Analyse und Optimierung der eigenen Rechnungslegungsprozesse
  • Einrichtung eines Rechnungslegungs- sowie Dokumentenmanagementsystems (idealerweise bereits nach EU-Norm)
  • Einrichtung einer zentralen E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang
  • Einrichtung eines Digitalisierungsprozesses für in Papier eingehende Dokumente
  • Einrichtung einer Datensicherung, sofern nicht im Rechnungslegungssystem integriert
  • Einrichtung einer Schnittstelle zur Übergabe der Daten und Belege an eure Steuerberater:innen
  • Erstellung einer aussagekräftigen Verfahrensdokumentation
  • Schulung der Mitarbeiter:innen
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Im März einigte sich die Ampelkoalition auf einen gemeinsamen Entwurf einer Gesetzesgrundlage für die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber:innen. Der Deutsche Bundestag stimmte nun vergangene Woche diesem Entwurf zu: Die Bezahlkarte soll Kommunen und Behörden entlasten, den Verwaltungsaufwand reduzieren und Überweisungen der staatlichen Unterstützung in die Herkunftsländer unterbinden. Wie die Bezahlkarte für Online-Zahlungen eingesetzt wird, haben wir für euch recherchiert.

Was ändert sich mit der neuen Bezahlkarte?

Bisher erfolgte die Auszahlung der staatlichen Unterstützung bar und direkt bei den jeweiligen Behörden oder Aufnahmeeinrichtungen vor Ort. Das soll sich jetzt ändern: mit der neuen Bezahlkarte soll das Geld direkt an die zuständigen Banken überwiesen werden, die dann wiederum die Konten der jeweiligen Karten aufladen. In Form einer Prepaid-Debitkarte kann die Karte dann in stationären Geschäften und für die Bargeldabhebung genutzt, aber auch online eingesetzt werden. Doch wie genau funktioniert das? Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung der Karte? Und was müssen vor allem Online-Händler:innen dabei beachten?

Die Einschränkungen

Ganz generell sind Zusatzfunktionen oder Einschränkungen Ländersache. Die technische Abwicklung dagegen soll einheitlich geregelt werden. Im Grundsatz einigte sich die Ampelkoalition allerdings auf die folgenden Punkte:

  • Online-Überweisungen oder Karte-zu-Karte-Überweisungen sind nicht möglich
  • Nutzung der Karte im Ausland ist nicht möglich
  • Überziehen der Karte bzw. eine Kontobindung ist nicht möglich
  • Onlineeinkäufe können prinzipiell getätigt werden
  • Onlineeinkäufe außerhalb der EU werden nach Möglichkeit ausgeschlossen
  • Bargeldabhebung ist nur im Inland möglich

Die Nutzung der Bezahlkarte im Online-Handel

Die Bezahlkarte kann prinzipiell im Online-Handel genutzt werden und unterscheidet sich in der Zahlungsabwicklung nicht von anderen Prepaid-Debitkarten. Das heißt, die Zahlungsabwicklung für Online-Händler:innen erfolgt ganz wie gewohnt. Verstöße gegen Nutzungseinschränkungen der Karte sind grundsätzlich nicht möglich, da etwaige Einschränkungen bereits im Vorfeld technisch konfiguriert werden. Die Ampelkoalition arbeitet in diesem Zusammenhang mit Unternehmen und Dienstleister:innen wie Givve oder Paycenter zusammen, die wiederum für die technische Konfiguration und Bereitstellung der Bezahlkarten zuständig sind. Beispielsweise ist Paycenter für die Bereitstellung der Karten in Bayern und weiteren Kommunen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg zuständig. Die Vergabe der Aufträge erfolgt öffentlich.

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Der Bundestag hat einen wegweisenden Schritt für die Digitalisierung Deutschlands vollzogen und im Februar den Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verabschiedet. Diese Neuerungen markieren einen Meilenstein in der Verwaltungsdigitalisierung und unterstreichen die Bemühungen der Bundesregierung, die Verwaltung zu modernisieren, Digitalisierungshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu stärken. Jetzt ist das Gesetz für digitale Verwaltung allerdings im Bundesrat gescheitert. Als Reaktion darauf will die Ampelkoalition nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.

Was sieht die neue Version des Onlinezugangsgesetzes vor?

Ein entscheidendes Element der OZG-Änderung ist die Einführung der „BundID“ als das zentrale Bürger:innenkonto für alle in Deutschland. Dies ermöglicht nicht nur eine einheitliche Identifikation, sondern auch eine digitale Antragstellung und Kommunikation mit Behörden sowie die digitale Zustellung von Bescheiden. Dadurch wird der Gang zum Amt für viele Anliegen überflüssig. Gleichzeitig gestalten sich Verwaltungsprozesse deutlich effizienter und benutzer:innenfreundlicher. Das „Once-Only-Prinzip“ wird die lästige „Zettelwirtschaft“ beenden, indem es ermöglicht, dass erforderliche Nachweise elektronisch bei den zuständigen Behörden abgerufen werden können, sofern der/die Antragsteller:in zustimmt. Das vereinfacht den Prozess der Antragstellung erheblich und spart Zeit und Ressourcen für alle Beteiligten.

Für Unternehmen und juristische Personen bringt das neue Gesetz ebenfalls wegweisende Änderungen mit sich: Die Einführung eines digitalen Organisationskontos für Verwaltungsleistungen wird es Unternehmen ermöglichen, diese Leistungen einfach, sicher und transparent online abzuwickeln. Des Weiteren werden „digital only“-Angebote für unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes verpflichtend, was wiederum die Digitalisierung in der Wirtschaft weiter vorantreiben wird. Um die Digitalisierung zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, werden verbindliche technische Standards und einheitliche Schnittstellen vorgegeben. Die Standardisierung von Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird angestrebt, um medienbruchfreie Verwaltungsverfahren zu gewährleisten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.

Bundesrat lehnt Änderung des Onlinezugangsgesetzes ab

Die Erweiterung des OZG soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzer:innenfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen. Dies würde zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen führen. Nach dem erfolgreichen Beschluss des Bundestages hielt die Zuversicht über den Gesetzesbeschluss jedoch nicht lange an: Ende März bremste der Bundesrat die Verwaltungsdigitalisierung aus, indem eine Mehrheit überraschend gegen den Gesetzesentwurf stimmte. Nun will die Bundesregierung über das OZG-Änderungsgesetz nachverhandeln und der Gesetzesentwurf geht im nächsten Schritt in den Vermittlungsausschuss.

„Deutschland braucht eine moderne und digitale Verwaltung. Unser Gesetz ist ein sehr wichtiger Schritt dahin“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Daher sei es wichtig, jetzt im Vermittlungsausschuss mit den Ländern schnell eine Lösung zu finden. Schließlich gehe es darum, Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Amt zu ersparen und einheitliche digitale Verfahren zu ermöglichen. Außerdem gehe es darum, Unternehmen mit vollständig digitalen Verfahren von viel Bürokratie zu befreien.

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Anforderungen an den Leistungsempfänger bei umgekehrter Steuerschuldnerschaft

Ihr seid auf Plattformen wie Amazon, TikTok oder Facebook unterwegs und schaltet dort zum Beispiel Werbung? Dann ist das neue Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 31. Januar 2024, V R 20/21) von höchster Bedeutung für euch: Ihr seid verpflichtet, die Umsatzsteuer für den Werbeplatz selbst abzuführen, statt sie an die Plattformen zu zahlen. Dahinter steckt die sogenannte Umkehr bzw. die Verlagerung der Steuerschuld. Es ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da Fehler bei der Anwendung dieser komplexen Vorschrift leicht bei der Rechnungsstellung unterlaufen können.

Reverse-Charge-Verfahren

Für sonstige Leistungen, die ein im EU-Ausland ansässiger Unternehmer an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt, besteht eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Geklagt hatte ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen, das auf elektronischem Wege sonstige Leistungen im Inland erbrachte. Das Unternehmen betrieb einen Online-Marktplatz, auf dem sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer Gegenstände zum Kauf anboten. Die Dienstleistungen des Unternehmens bestanden darin, den Anbietern der Waren den Zugang und die Nutzung des Online-Marktplatzes zu gewähren.

Verlagerung der Umsatzsteuerschuld, sofern Empfänger Unternehmer ist

Um den Online-Marktplatz nutzen zu können, mussten sich die Leistungsempfänger zunächst registrieren und dabei angeben, ob sie als Privatperson oder als Unternehmer den Marktplatz nutzen wollten. Sofern der Leistungsempfänger eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eintrug, prüfte das Unternehmen diese auf Gültigkeit. War der Leistungsempfänger als gewerblicher Nutzer registriert, gab aber keine oder eine ungültige USt-IdNr. an‚ prüfte und bejahte das Unternehmen die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers, wenn bei diesem eines von drei vom Unternehmen selbst definierten Kriterien vorlag. Danach war die Unternehmereigenschaft gegeben, wenn der Leistungsempfänger:

  1. im laufenden Jahr oder im Vorjahr eine bestimmte Anzahl von Verkäufen tätigte oder getätigt hatte,
  2. im gleichen Zeitraum Leistungsentgelte in einer bestimmten Mindesthöhe entstanden waren oder
  3. wenn sich der Leistungsempfänger auf einer besonderen Plattform angemeldet hatte, die gewerblichen Händlern vorbehalten war.

Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung vertraten die Prüfer des Finanzamtes die Auffassung, dass nur die Leistungsempfänger als Unternehmer zu behandeln seien, für die eine gültige USt-IdNr. vorgelegen habe. Die drei vom Unternehmen selbst angelegten Kriterien waren nach Ansicht der Prüfer nicht geeignet, die Unternehmereigenschaft der Leistungsempfänger anzunehmen. Demzufolge wurde für die darauf entfallenden geschätzten Entgelte die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom Finanzamt nicht akzeptiert und Umsatzsteuer vom Unternehmen nachgefordert.

Keine Notwendigkeit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Finanzgerichte sahen das anders. Sowohl das Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof entschieden in den sich anschließenden Klage- und Revisionsverfahren, dass die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. durch den Leistungsempfänger keine Voraussetzung dafür ist, den Leistungsempfänger als Unternehmer anzusehen und eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft herbeizuführen. Jedoch muss die Person des Leistungsempfängers hinreichend bekannt und identifizierbar sein, um die Unternehmereigenschaft beurteilen zu können. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Das Unternehmen umfasst dabei die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Die Unternehmereigenschaft setzt laut Gesetzeswortlaut nicht die Erteilung oder ein Tätigwerden unter einer gültigen USt-IdNr. voraus. Doch was bedeuten diese Kriterien nun genau für die unternehmerische Praxis?

Empfänger muss identifizierbar sein

Die gesetzlichen Regelungen geben nicht vor, welche Angaben und/oder Unterlagen der leistende Unternehmer den Finanzbehörden hinsichtlich der Person des Leistungsempfängers vorlegen muss, damit die Voraussetzungen für eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft als erfüllt angesehen werden. Den leistenden Unternehmer trifft jedoch eine Feststellungslast, wenn er die begünstigende Regelung in Anspruch nehmen möchte.

Der BFH sah jedenfalls die vom Unternehmen eingereichten Angaben, die den Namen, den Firmennamen und die Adressen der Leistungsempfänger enthielten als ausreichend an, um die Existenz und Identität der Leistungsempfänger sowie ihrer Unternehmereigenschaft zu überprüfen. Da das Finanzgericht die Unterlagen nicht in ausreichendem Maße geprüft hatte, wurde das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Fazit

Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft kommt es nicht zwingend auf die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. durch den Leistungsempfänger an. Allerdings trägt der Leistende die Feststellungslast, dass der Leistungsempfänger die Unternehmereigenschaft für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft erfüllt. Eine bestimmte Form des Nachweises ist hierbei jedoch nicht vorgeschrieben.

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Das Schreckgespenst für alle Unternehmer:innen: die Betriebsprüfung. Möchten Steuerprüfer:innen die genauen Zahlen der Buchführung und vorgelagerten Systeme wie die Dokumente im Detail prüfen, kommen viele Unternehmer:innen ins Schwitzen. Wichtig ist es daher zu wissen, was eine Betriebsprüfung ist und was als Unternehmer:in zu beachten ist. Um das Ganze etwas weniger nervenaufreibend für euch zu gestalten, haben wir uns mit Betriebsprüfer (examinierter Steuerberater) Daniel Denker (in nicht dienstlicher Eigenschaft) unterhalten. Er ist Steuerexperte, schult andere Steuerberater:innen und hat uns verraten, welche Stolperfallen unbedingt umschifft werden sollten und wie ihr eure Buchführung ordnungsgemäß gestalten könnt.

Die Gründe einer Betriebsprüfung

Die Gründe einer umfangreichen Prüfung können ganz unterschiedlich sein. Sie bedeutet nicht per se, dass etwas falsch gelaufen ist und stellt zwangsläufig auch kein Fehlverhalten dar. Sie ist vielmehr eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Angaben korrekt sind und dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entsprechen.

Es kann reiner Zufall sein, dass ein Unternehmen ausgewählt wird. Aber auch Auffälligkeiten können eine Rolle spielen. „Auffälligkeiten bedeuten, dass innerhalb kurzer Zeit beispielsweise ein extrem hohes Wachstum zu verzeichnen war – das sehen wir im Online-Handel sehr oft. Dadurch können E-Commerce-Unternehmen schon mal ins Visier geraten“, erklärt Daniel Denker. Neben seiner Tätigkeit als Betriebsprüfer, teilt er sein Fachwissen auch als Gastdozent an der Steuerakademie Niedersachsen, wo er angehende Finanzbeamt:innen ausbildet. Außerdem engagiert er sich seit vielen Jahren als Referent in der Fortbildung für Steuerberater:innen und deren Mitarbeiter:innen und veröffentlicht regelmäßig Artikel für verschiedene Fachzeitschriften.

„Eine weitere Ursache können Kontrollmitteilungen sein, insbesondere mit dem künftigen Fokus auf das aktuelle Plattformsteuertransparenzgesetz“, so Denker weiter. Hierbei werden Umsätze von Plattformen wie Amazon und eBay automatisch ans Finanzamt gemeldet. „Wenn diese gemeldeten Umsätze nicht mit den Zahlen in der Buchführung übereinstimmen oder es Abweichungen gibt, möchte das Finanzamt dies genauer prüfen. Dies kann durch Faktoren, wie etwa Rücksendungen oder Stornierungen vorkommen.“

Potenzielle steuerliche Risiken minimieren: Verfahrensdokumentation und korrekte Aufzeichnung

Alle Unternehmen – unabhängig, ob Großkonzern, mittelständische oder Einzelunternehmen oder Freiberufler:innen ohne Mitarbeiter:innen – sind dazu verpflichtet, steuerrelevante Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Belege oder Rechnungen zehn Jahre lang aufzubewahren. Insbesondere im E-Commerce, wo eine Vielzahl von Transaktionen täglich abgewickelt wird, ist eine klare Dokumentation der steuerlich relevanten Prozesse unerlässlich. Ein entscheidender Schritt, um das Risiko einer Betriebsprüfung zu minimieren, besteht darin, eine umfassende Verfahrensdokumentation zu erstellen. „Diese wird von der Finanzverwaltung gefordert. Sie soll es einem sachverständigen Dritten ermöglichen, sich schnell in die Buchführung und die Lage des Unternehmens einzuarbeiten“, erklärt Denker. Besonders bei komplexen Online-Händler:innen, die auf verschiedenen Plattformen agieren, kann dies eine Herausforderung sein. Es sei daher wichtig, dass nicht nur Unternehmer:innen selbst, sondern auch andere Personen einen Überblick bekommen können, betont Denker.

Zu einer korrekten Aufzeichnung gehören zudem alle Informationen über Einnahmen, Ausgaben, Bestände und weitere finanzielle Transaktionen. Grundsätzlich sollten Belege nicht nur für die Betriebsprüfung aufbewahrt werden, sondern generell für das Besteuerungsverfahren. „Das umfasst vor allem alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Wenn ich etwas verkaufe und eine Rechnung ausstelle, muss ich diese aufbewahren. Das Gleiche gilt, wenn ich etwas einkaufe“, betont Denker. Zusätzlich seien Kontoauszüge von Bedeutung, insbesondere wenn verschiedene Banken genutzt würden, darunter auch Online-Banken und ausländische Banken. „Außerdem gibt es für Händler, die ins EU-Ausland verkaufen, spezielle Anforderungen wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers.“ Eine lückenlose Dokumentation erleichtere nicht nur die interne Kontrolle, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden im Falle einer Prüfung.

„Die Umsatzsteuer ist eine Risikosteuer, bei der Fehler passieren können!“

Besonders die Umsatzsteuer stelle im Online-Handel eine steuerliche Herausforderung dar, erklärt der Betriebsprüfer. „Die Umsatzsteuer ist eine Risikosteuer, bei der leicht Fehler passieren können“. Ein häufiger Fehler im innergemeinschaftlichen Handel bestehe darin, dass von einem/einer anderen Unternehmer:in keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angefordert wurde und daher netto abgerechnet werde, so Denker. „Dadurch wird der Umsatz aber steuerpflichtig und es müssen 19 Prozent Umsatzsteuer darauf berechnet werden, was die Marge erheblich beeinträchtigt bzw. ein worst case Szenario darstellen kann, erklärt er. „Solche Fehler treten oft nicht nur einmal auf, sondern können sich wiederholen, da die Fehler nicht selten bei vielen Transaktionen gemacht wurden“, so Denker weiter. „Beispielsweise bei Transaktionen, bei denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nie überprüft wurde, oder ob der Kunde ein Unternehmen oder eine Privatperson ist, kann das teuer werden!“

Ein weiterer wichtiger Aspekt betreffe den Verkauf an Privatpersonen, bei dem der richtige Ort für die Umsatzsteuer bestimmt werden muss. Das bedeutet, dass festgelegt werden muss, wo die Umsatzsteuer entsteht, ob es sich um deutsche, spanische oder österreichische Umsatzsteuer handele.

Diese Besonderheiten machen die Umsatzsteuer im Online-Handel zu einer komplexen und herausfordernden Steuerart, die genaue Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und eine sorgfältige Buchhaltung erfordert, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Digitale Tools liefern Einblicke in Echtzeit

Glücklicherweise bieten moderne digitale Tools und Softwarelösungen effiziente Möglichkeiten, steuerliche Dokumentation im E-Commerce zu verwalten. Es gibt eine Vielzahl von Tools, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Transaktionen transparent und ordnungsgemäß zu dokumentieren und vorgefertigte Musterverfahrensdokumentationen anbieten. Natürlich sei jede Unternehmenssituation individuell, unterstreicht Denker, aber diese Musterverfahrensdokumentationen seien ein guter Ausgangspunkt, da sie sich oft ähneln würden. „Man kann sie dann an die spezifischen Bedürfnisse seines Unternehmens anpassen. Dies ist in der Regel für kleine bis mittelständische Online-Händler möglich. Wenn das Unternehmen jedoch sehr groß und komplex ist, mit vielen Mitarbeitern, verschiedenen Standorten und eigenen Lagern, auch im Ausland, dann ist es angebracht, eine individuelle Verfahrensdokumentation zu erstellen, die auf die spezifischen Gegebenheiten zugeschnitten ist.“

Tax-Compliance: So reduziert ihr das Risiko einer Steuerprüfung

„Die rechtzeitige Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Erfüllung meiner Zahlungsverpflichtungen und die Abgabe meiner zusammenfassenden Meldung, falls das Finanzamt Nachfragen hat, sind von höchster Bedeutung“, bekräftigt Denker. „Das sind im Wesentlichen die Compliance-Faktoren.“ Natürlich lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht vollständig vermeiden, selbst wenn alles korrekt durchgeführt werde.

„Stellt das Risikomanagement jedoch ein rasches Wachstum fest, kann der Finanzbeamte ggf. eine Meldung zur Betriebsprüfung vornehmen. Im Online-Handel kommt es zudem nicht selten zu Vorsteuer-Überhängen, wodurch man mehr vom Finanzamt zurückerstattet bekommt, als man an Umsatzsteuer bezahlt hat. In solchen Fällen könnte das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchführen, was jedoch nicht zwangsläufig auf ein Fehlverhalten hindeutet“, betont Denker. Dann sei es wichtig, alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten, wie Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsbelege sowie eine Verfahrensdokumentation.

Was ist jetzt ratsam?

Es ist ratsam, proaktiv auf Prüfer:innen zuzugehen und zu erfragen, ob weitere Informationen benötigt werden, um transparent zu sein. „Das erfordert tatsächlich die sorgfältige Aufbewahrung aller Dokumente. Das ist wirklich das Wichtigste, da eine unvollständige Dokumentation angreifbar machen könnte. Es mag viel erscheinen, aber das ist wirklich von höchster Priorität. Sollte dann eine Betriebsprüfung durchgeführt werden, hat man zumindest sämtliche Unterlagen griffbereit, wodurch sich möglicherweise nur noch kleinere rechtliche Fragen ergeben, über die man möglicherweise eine Einigung erzielen kann“, erklärt Denker.

Eine empfindliche Schätzung durch die Betriebsprüfung gilt es zu vermeiden. In einer Betriebsprüfung werden auch nicht nur Umsatzsteuerfragen geprüft, sondern es können auch andere steuerliche Angelegenheiten wie beispielsweise absetzbare Ausgaben überprüft werden, um festzustellen, ob sie steuerlich anerkannt werden können. Das käme ebenfalls vor, so der Steuerexperte. Eine Betriebsprüfung könne aber auch ohne Beanstandungen abgeschlossen werden.

Eine Betriebsprüfung im Online-Handel kann also zwar ein einschneidendes Ereignis sein, muss jedoch zwangsläufig kein Fehlverhalten seitens des Unternehmens bedeuten. Vielmehr dient sie dazu, die steuerlichen Angaben zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie mit dem tatsächlichen Geschäftsverlauf übereinstimmen. Um potenzielle steuerliche Risiken zu minimieren, sind eine sorgfältige und transparente Dokumentation aller Geschäftsprozesse sowie eine genaue Kenntnis der einschlägigen steuerlichen Vorschriften unerlässlich. Letztlich kann eine gute Vorbereitung und proaktive Kommunikation mit den Steuerbehörden dazu beitragen, eine Betriebsprüfung erfolgreich abzuschließen und mögliche steuerliche Fragen zu klären.

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