© iStock via Jacob Wackerhausen

Als Online-Händler:in kennt ihr das Problem: Die Betriebsprüfung kann schnell zum Stressfaktor werden. Dabei lauern oft versteckte Fehler, die euch bares Geld kosten können. Daniel Denker ist Betriebsprüfer (examinierter Steuerberater, in nicht-dienstlicher Eigenschaft) und hat für uns die drei häufigsten Fehlerquellen identifiziert und erklärt, wie ihr sie ganz einfach vermeiden könnt!

1. Doppelte Rechnung:

Schon mal zwei Rechnungen für dieselbe Leistung erstellt? Das kann passieren, wenn ihr sowohl Online-Marktplätze wie etwa Amazon als auch interne Systeme nutzt. Die Folge: Doppelte Umsatzsteuer und Ärger mit dem Finanzamt.

„Ein oft unterschätztes Risiko ist die doppelte Rechnungsschreibung. Manche Unternehmer verwenden sowohl Plattformen wie Amazon als auch interne Rechnungssysteme, die automatisch Rechnungen generieren. Dadurch kann es passieren, dass die Umsatzsteuer zweimal ausgewiesen wird, was zu steuerlichen Problemen führt. Dieses Problem fällt oft nur im Außendienst auf, wenn Programme und Datenzugriffe überprüft werden“, erklärt der Betriebsprüfer.

Lösung: Interne Prozesse checken! Stellt sicher, dass Rechnungen nur einmal erstellt werden.

2. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten:

WhatsApp, Instagram & Co. sind praktisch, aber nicht für Geschäftsgespräche! Finanzbehörden verlangen die Aufbewahrung und Dokumentation aller wichtigen Dokumente.

„Viele Onlinehändler verstoßen unwissentlich gegen Aufzeichnungspflichten, indem sie wichtige Geschäftskommunikation über private Kanäle wie WhatsApp oder Instagram abwickeln. Diese Kommunikation sollte jedoch aufbewahrt werden, um bei einer Betriebsprüfung alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Screenshots allein möglicherweise nicht ausreichen. Eine ordnungsgemäße elektronische Aufbewahrung ist erforderlich, um den Datenzugriff zu gewährleisten.“

Lösung: Richtig dokumentieren! Digitale Plattformen sind okay, aber eine ordnungsgemäße elektronische Archivierung und Dokumentation ist Pflicht.

3. Keine Angst vor den Betriebsprüfer:innen:

Betrachtet Prüfer:innen vom Finanzamt nicht als Feinde: sie wollen nur sicherstellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Sie schauen, ob eure Buchhaltung stimmt und sind in der Regel immer dazu bereit, euch Auskunft und einen guten Ratschlag für die Zukunft zu geben.

„Der Betriebsprüfer führt in der Regel eine Plausibilitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die Geschäftspraktiken den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es handelt sich oft um Stichprobenprüfungen, um zu überprüfen, ob die Transaktionen den üblichen Standards entsprechen. Wenn sie das Gefühl haben, dass alles in Ordnung ist und ihr transparent gehandelt habt, wird der Prüfer in der Regel schnell wieder gehen. Kleine Fehler können passieren, die dann direkt gerade gezogen werden können. So weiß man als Unternehmer für die Zukunft, worauf muss man mehr achten sollte.“

Wichtig: Seid vorbereitet!

Ihr solltet natürlich trotzdem die rechtlichen Anforderungen kennen und ernst nehmen. Ignorieren, in der Annahme, dass das Finanzamt es ohnehin nicht bemerken wird, sollte man die steuerlichen Verpflichtungen nicht. Das kann in vielen Fällen zu teuer werden. Steuern sind nur ein Teil der vielen Verpflichtungen, denen ihr als Geschäftsinhaber:innen nachkommen müsst.

So geht’s fehlerfrei durch die Betriebsprüfung:

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Es ist soweit – nach mehrfachen Änderungen und Anpassungen hat der Bundesrat am 22. März 2024 jetzt das Wachstumschancengesetz endgültig beschlossen. Es verpflichtet damit unter anderem alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Doch was bedeutet das für Unternehmer:innen genau? Und worauf müssen sie jetzt besonders achten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Der Hintergrund

Der Bundesrat verspricht sich durch das Gesetz Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für deutsche Unternehmen im Gesamtvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Außerdem soll es eine sogenannte Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen geben, um die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Gleichzeitig legt das Wachstumschancengesetz damit aber auch wichtige Grundbausteine für einen erfolgreichen Übergang zur geplanten Umsatzsteuerreform der Europäischen Kommission, die 2028 erfolgen soll: Die EU-weite Gesetzesinitiative “VAT in the Digital Age“ (ViDA) – oder „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ setzt nämlich einheitliche E-Rechnungen auf Basis der EU-Norm CEN 16931 voraus.

Was genau bedeutet die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?

Das Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, E-Rechnungen ab dem 01. Januar 2025 entgegenzunehmen. Gleichzeitig sieht es aber auch verschiedene Übergangsfristen und Erleichterungen für die Ausstellung von E-Rechnungen vor. Demnach dürfen Unternehmen für Umsätze, die in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen oder Rechnungen in einem anderen elektronischen Format ausstellen, sofern die Empfänger:innen zustimmen. Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, soll dies sogar noch bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Auch für steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 Euro und beispielsweise Fahrscheine sind noch Sonderregelungen vorgesehen.

Papierrechnungen dagegen sollen zwischen innerdeutschen Firmen und Unternehmen bereits ab 2026 überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen. Interessant dabei ist, dass Rechnungen zwischen Firmen und Verbraucher:innen davon allerdings nicht betroffen sind. Diese können nach wie vor auf Papier oder im gewohnten PDF-Format erfolgen.

Kritik

Bei Fach- und Wirtschaftsverbänden stößt die kurzzeitige Einführung der Empfangspflicht für E-Rechnungen vermehrt auf Kritik. Sie fordern unter anderem eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht um ein bis zwei Jahre. Damit soll Unternehmen die nötige Vorbereitungszeit gewährleistet werden, die es für die technisch-komplexe Umsetzung der neuen Bestimmungen braucht.

Auch in der Politik selbst werden kritische Stimmen laut: So kritisierte Bundesfinanzminister Christian Lindner das Volumen des Gesetzes als „wesentlich kleiner“, als es ursprünglich von ihm geplant worden sei. Trotzdem betonten er, sowie Vorsitzende der Grünen Omid Nouripour und parlamentarische Staatssekretärin Katja Hassel die Wichtigkeit des Gesetzes, da es ein dringendes Signal an die Wirtschaft sende, das es jetzt braucht.

Auf was Unternehmer:innen jetzt achten müssen

Gute Vorbereitung ist das A und O. Unternehmer:innen sollten sich deshalb bereits jetzt stärker mit dem Thema E-Rechnung befassen und sich bestmöglich darauf vorbereiten. Die folgenden Schritte können euch dabei helfen, diese Ziele zu erreichen.

  • Analyse und Optimierung der eigenen Rechnungslegungsprozesse
  • Einrichtung eines Rechnungslegungs- sowie Dokumentenmanagementsystems (idealerweise bereits nach EU-Norm)
  • Einrichtung einer zentralen E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang
  • Einrichtung eines Digitalisierungsprozesses für in Papier eingehende Dokumente
  • Einrichtung einer Datensicherung, sofern nicht im Rechnungslegungssystem integriert
  • Einrichtung einer Schnittstelle zur Übergabe der Daten und Belege an eure Steuerberater:innen
  • Erstellung einer aussagekräftigen Verfahrensdokumentation
  • Schulung der Mitarbeiter:innen
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